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/ Personalwesen und Lohnbuchhaltung in Polen

Anwendung von Steuerausgleich bei Entsendungen nach Polen

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Viele polnische Gesellschaften verwenden oft Regelungen für den Steuerausgleich an, die im Ausland gelten, aber steuerlich und rechtlich der polnischen Gesetzgebung nicht ähnlich sind. In letzter Zeit hat es viele Fälle gegeben, bei der Mitarbeiter, die nach Polen entsandt worden sind, ihre Steuerausgleichsabfindungen angefochten haben, die bisher nach den Regelungen ihres Unternehmens erfolgt sind.

Sie verweigern die Rückzahlung der zu ihren Gunsten erfolgten Überzahlungen und gehen lieber vor Gericht. Diesbezüglich kommen Zweifel daran auf, ob eine solche Vorgehensweise rechtmäßig ist. Bisher ist ein Fall sogar bis zum Obersten Gericht Polens und zum Berufungsgericht gelangt. Bemerkenswert ist, dass bisher keines der Gerichte infrage gestellt hat, dass die Anwendung der Steuerausgleichsregelungen in Polen rechtmäßig sind. Nichtsdestotrotz resultiert aus den bisherigen Entscheidungen der Gerichte, dass die Regelungen für den Steuerausgleich entsprechend dem polnischen Steuerrecht und Arbeitsrecht umgesetzt werden müssen, um sie erfolgreich anwenden zu können.

In der Praxis sieht es leider so aus, dass die Regelungen für die Arbeitgeber noch unzureichend sind, so dass sie nicht ordnungsgemäß und für den Arbeitnehmer verlässlich angewandt werden können. Nichtsdestotrotz können Unternehmen diesen Steuerausgleich anwenden, wenn sie eine sachgerechte, juristisch einwandfreie Dokumentation vorlegen. Da es hier um steuerliche Fragen geht, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtig sind, ist es notwendig, dass sie den Bestimmungen des polnischen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes entsprechen.

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