Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

Neue Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung

/
Datum13 Aug 2014
/

icon_tax_news

Am 7. Mai 2014 fand im polnischen Parlament die erste Lesung eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes statt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gesellschafterfremdfinanzierung mit der Einführung einer neuen Methode zur Bestimmung der Grenze für die Abzugsfähigkeit von Zinsen. Bislang klar ist, dass die neuen Regelungen große Auswirkungen auf die steuerliche Überleitungsrechnung polnischer Unternehmen haben können, die durch Kredite nahestehender Personen finanziert werden.

Die neuen Regeln können die finanzielle Lage und Profitabilität Ihres Polen-Geschäfts beeinflussen. Darüber hinaus kann auch Ihre aktuelle Gesellschafterstruktur betroffen sein (einschließlich der mittelbaren Anteilseignerschaft, die bislang als Mittel galt, um Auswirkungen der Beschränkung von Gesellschafterfremdfinanzierung zu reduzieren).

Wir haben bereits eine Reihe möglicher Szenarien analysiert, die mit den einzuführenden Änderungen zu vereinbaren sind. Unserer Meinung nach ist allerdings eine Analyse der Auswirkungen der Gesetzgebung im Hinblick auf Ihre speziellen Tätigkeiten in Polen unerlässlich.

In der Praxis könnten die Änderungen zu einer erhöhten Körperschaftsteuerbelastung führen.

Die vorgeschlagenen Regelungen werden:

  • die aktuelle Methode zur Bestimmung des Zinsbetrags ändern, der als steuerabzugsfähige Kosten anerkannt werden kann;
  • das Spektrum an Unternehmen erweitern, die den Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung unterliegen;
  • eine neue, optionale Methode zur Bestimmung der Grenze für die Abzugsfä-higkeit von Zinsen einführen, die nicht nur konzerninterne Schulden, sondern auch Schulden bei nahestehenden Personen berücksichtigt.

Änderung der aktuellen Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung

Nach dem Entwurf der aktuellen Regel (Art. 16, Abschnitt 1, Paragraphen 60 und 61 des polnischen Körperschaftsteuergesetzes) gelten Beschränkungen der Gesellschafterfremdfinanzierung für Kredite von einer deutlich größeren Gruppe nahestehender Personen (vereinfacht dargestellt betrifft diese Methode aktuell nur Mutter- und Schwestergesellschaften). Falls das Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung verabschiedet wird, wird die Gruppe der qualifizierten Kreditgeber auf indirekt nahestehende Personen erweitert.
Die vorgeschlagenen Änderungen können außerdem die als steuerabzugsfähig anerkannten Zinsen beträchtlich beschränken, da anstatt einer Kapitalquote von 3:1 die Grenze der Gesellschafterfremdfinanzierung im Hinblick auf Eigenkapital (nicht Grundkapital) nun bei 1:1 liegt.

Neue optionale Methode

Nach den neueingeführtenBestimmungenkönnenSteuerpflichtige, die Kredite von „qualifiziertenKreditgebern“ erhaltenhaben, die neueMethodezurBerechnung der Gesellschafterfremdfinanzierunganwenden. Diese Methode basiert auf dem steuerlichen Wert der Vermögensgegenstände sowie auf dem Referenzsatz der polnischen Nationalbank. Sie gilt für Kosten von Krediten, die von nahestehenden und nicht nahestehenden Personen gewährt wurden. Nach dieser Regel können Kreditzinsen (einschließlich Zinsen für Kredite von nicht nahestehenden Personen), die nicht den steuerlichen Wert der Vermögensgegenstände multipliziert mit einem bestimmten Zinssatz (Referenzsatz der polnischen Nationalbank um 1,25 % erhöht) übersteigen, als steuerabzugsfähige Kosten für körperschaftsteuerliche Zwecke anerkannt werden.

Bei dieser Methode können in einem Steuerjahr nur Kreditzinsen als steuerabzugsfä-hige Kosten anerkannt werden, die 50 % des Betriebsgewinns nicht übersteigen.

Was sollten Sie machen?

Da die bestehenden Regeln für Kredite gelten, die dieses Jahr gewährt worden sind, sollten Sie die möglichen Optionen in Betracht ziehen und so schnell wie möglich entsprechende Analysen und Berechnungen durchführen, um abschätzen zu können, ob und wie die neuen Regelungen sich auf die Effektivität Ihrer Finanzierung auswir-ken. Danach sollten Sie entscheiden können, ob Sie Schritte zur Minimierung der möglichen zusätzlichen Steuerbelastung einleiten möchten. Darüber hinaus sollte ebenfalls berücksichtigt werden, welche der neuen Methoden in der jeweiligen Situa-tion Ihres Unternehmens günstiger ist. Die Entscheidung sollte Anfang 2015 getroffen werden.

Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Wieslawa Ksycka, Telefon: +48 71 356-1161

Unsere Empfehlungen

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen