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Wann müssen die Steuern oder die Sozialabgaben (ZUS) gezahlt werden, damit es keinen Verzug gibt?

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Datum25 Sep 2014
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Eine der wichtigsten Pflichten eines Unternehmers ist die Zahlung von Steuerverbindlichkeiten sowie von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Unternehmenseigentümer müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat fristgerecht und in der richtigen Höhe reguliert werden. Die Behörden haben in diesem Fall keine Informationspflicht. Sie werden sich aber mit Sicherheit melden, um Verzugszinsen zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Zahlung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten muss jeder Unternehmer an folgende Termine denken:

  • bis zum 10. Tag jedes nachfolgenden Monats – Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im eigenen Namen (wenn es Angestellte gibt, dann werden die Beiträge bis zum 15. Tag des Folgemonats abgeführt),
  • bis zum 25. Tag jedes auf den Abrechnungszeitraum (Monat oder Vierteljahr) folgenden Monats ist die Umsatzsteuerdeklaration (VAT-Deklaration) einzureichen und die daraus resultierende Umsatzsteuerschuld zu begleichen,
  • bis zum 20. Tag jedes auf den Abrechnungszeitraum (Monat oder Vierteljahr) folgenden Monats ist die Körperschaftssteuervorauszahlung zu entrichten (wenn aus der Abrechnung eine Zahlpflicht hervorgeht). Im Fall dieser Steuer ist es nicht notwendig, irgendwelche Steueranmeldungen einzureichen.

Wie werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht abgeführt?

Unabhängig davon, in welcher Form man die Zahlungen an den Staat leistet, ist die Fristeinhaltung sehr wichtig. Gemäß den Vorschriften gilt der Tag der Belastung des Bankkontos des Steuerzahlers als Tag der Steuerzahlung. Anders ausgedrückt, muss ein Unternehmer, der bargeldlos bezahlt, dafür sorgen, dass am letzten Tag der Steuerzahlungsfrist sein Kontostand sich um den an das Finanzamt fälligen Betrag reduziert.

Bei Barzahlungen ist der Termin der Steuerbegleichung der Tag der tatsächlichen Zahlung. Ist der letzte Tag der Steuerzahlungsfrist ein arbeitsfreier Tag (Sonn- oder Feiertag), dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Anmerkung:

Bitte beachten Sie den erheblichen Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Verbindlichkeiten, die aus Rechnungen oder Verträgen mit Geschäftspartner resultieren. Bei privaten Abrechnungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Gläubigerkonto (der Tag an dem dieser das Geld auf seinem Konto „sieht“) als der Tag, an dem die Verbindlichkeit beglichen wurde, bei öffentlich-rechtlichen Zahlungen hingegen ist der Tag der Überweisung entscheidend.

Die Folgen nicht termingerechter Zahlung von Verbindlichkeiten

Steuern und Beiträge soll man einerseits pünktlich, andererseits in der richtigen Höhe begleichen. Verspätete Zahlungen oder die nicht vollständige Zahlung des fällige Betrags kann zur Berechnung von Verzugszinsen auf Steuerverbindlichkeiten, einem Strafmandat oder sogar zum Zwangseinzug der Verbindlichkeiten führen.

Verzugszinsen sind für den Zeitraum ab dem auf das Ende der Zahlungsfrist nachfolgenden Tag bis zum Tag der Begleichung der Verbindlichkeit zu entrichten (es ist einfach, diese mit Hilfe eines Internetrechners zu ermitteln). Übersteigen die Zinsen nicht den Betrag von PLN 8,70, müssen sie nicht gezahlt werden.

Besonders problematisch können die Konsequenzen der nicht fristgerechten Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sein. Der Unternehmer muss mit diesen Folgen rechnen: Berechnung von Verzugszinsen auf Steuerverbindlichkeiten. Die Nichtzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen bewirkt die Einstellung der Leistungen aus dem öffentlichen Gesundheitssystem (NFZ). Für einen Besuch eines öffentlichen Gesundheitszentrums oder bei einem Krankenhausaufenthalt wird der Unternehmer dann aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Nichtfristgemäße Zahlung der Krankentagegeldversicherung bewirkt den Verlust des Leistungsanspruchs aus dieser Versicherung, d.h. des Kranken-, Mutterschafts-, Pflegegeldes und von Rehabilitationsleistungen (in manchen Fällen kann der Leistungsanspruch wiederhergestellt werden).

Quelle: www.money.pl

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