Polnische Nationale Gerichtsregister

/ Geschäfte machen in Polen

Das Polnische Nationale Gerichtsregister (NCR) – (früher: das das Handelsregister in Polen) wurde gemäß dem Gesetz vom 20. August 1997 über das Nationale Gerichtsregister gegründet. Es wird vom polnischen Justizministerium entwickelt und organisiert. Seit dem 1. Januar 2001 bildet es eine elektronische Datenbank mit Informationen über Unternehmer, Unternehmen, Stiftungen und nichtstaatliche Institutionen, weshalb es in drei getrennte Register unterteilt ist:

  • das Unternehmerregister,
  • das Vereinsregister, andere soziale und berufliche Organisationen, Stiftungen und unabhängiger Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens,
  • das Register der zahlungsunfähigen Schuldner.

Das Register der Unternehmer in Polen, das aus 6 Abschnitten besteht, enthält Personen, die in der Wirtschaft tätig sind, Unternehmen, Genossenschaften, Staatsunternehmen, ausländische Unternehmen und andere Arten von registrierungspflichtigen juristischen Personen. Die Arten von Körperschaften, die in das Register der Verbände in Polen eingetragen sind, sind Stiftungen, soziale Berufsverbände, Innungen, Gewerkschaften und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Das Register der insolventen Schuldner in Polen das bis zum 1. Dezember 2020 geführt wird, umfasst natürliche Personen, die für zahlungsunfähig erklärt wurden, Gesellschafter, die mit ihrem persönlichen Vermögen haften oder Personen, denen vom Gericht die Ausübung einer eigenen Geschäftstätigkeit vorenthalten wurde. Durch die Offenlegung dieser Informationen konnten die Gläubiger vermeiden, Rechtsbeziehungen mit unsicheren Parteien einzugehen.

Das Nationale Gerichtsregister in Polen hat zwei grundlegende Funktionen, informative und rechtliche (Legalisierung). Der Informationsaspekt bezieht sich auf die Bereitstellung kompetenter Informationen für die Öffentlichkeit, über den Rechtsstatus, die wirtschaftliche Situation, die Vertretung von polnischen Unternehmen, Unternehmern, Organisationen etc. Das NCR ist eine landesweite Datenbank von Unternehmen, die an wirtschaftlichen Transaktionen beteiligt sind. Der andere Aspekt sieht die Befolgung bestimmter Schritte vor, um verschiedene Arten von Unternehmen zu registrieren, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einer Institution Rechtspersönlichkeit zu verleihen, die sie in die Lage versetzt, Rechtshandlungen vorzunehmen, die erst mit der Eintragung in das NCR rechtmäßig sind.

Das Registrierungsverfahren beim Company Registrar in Poland beinhaltet die Einreichung von offiziellen Antragsformularen zusammen mit der Gebühr für die Veröffentlichung im Polnischen Amtsblatt und der Gerichtsgebühr. Die Anträge sind vor Gerichten und in Gemeinden verfügbar, aber nur für Antragsformulare zur Registrierung von Personen, die in Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaften tätig sind.

Das polnische Justizministerium hat den Online-Zugang zum Register erleichtert, so dass die Registrierung auch online erfolgen kann.

Neben der Registrierung regelt NCR Änderungen und Modifikationen in der Verfassung von polnischen juristischen Personen,, vor allem in Bezug auf wichtige Details des Gesellschaftskapitals und der Partner oder Aktionäre der Gesellschaft in Polen, Änderungen der Bevollmächtigten von Unternehmen. Die Änderungen müssen beim Gerichtsregister eingereicht werden, das beschließt, weitere Informationen zu sammeln oder die eingereichten Dokumente einfach zu genehmigen.

Das Polnische Nationale Gerichtsregister (NCR) ist eine zentrale, elektronische Datenbank, die 2001 eingeführt wurde.


Das NCR wird von ausgewählten Bezirksgerichten in polnischen Großstädten betrieben und besteht aus drei separaten Registern:

  • Register der Unternehmer;
  • das Vereinsregister, andere soziale und berufliche Organisationen, Stiftungen und unabhängiger Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens;
  • Register der insolventen Schuldner (wird bis zum 1. Dezember 2020 geführt).

Zur Eintragung in das Unternehmerverzeichnis sind unter anderem folgende Personen verpflichtet: Handelsgesellschaften (eingetragene Partnerschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Berufsgenossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) sowie die Zweigniederlassung der ausländischen Unternehmer, die im Gebiet der Republik Polen tätig sind.


Folgende Einträge sind meldepflichtig:

  • Registrierung einer neuen Entität;
  • Änderungen und Änderungen wichtiger Details eines Unternehmens, insbesondere des Kapitals und der Gesellschafter (Aktionäre), der Vertretungsberechtigten und der Organmitglieder, des Finanzberichts eines Unternehmens.

Der Gerichtshof führt für jedes im NCR eingetragene Unternehmen Papierregistrierungsdateien. In der Registrierung werden Dokumente gesammelt, die die im Register enthaltenen Informationen sowie die Unterschriftsmuster der zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigten Personen bestätigen.


Das nationale Gerichtsregister kann auch andere, wichtige Informationen über einen Unternehmer enthalten:

  • über Steuer- und Zollrückstände;
  • über Rückstände bei der Sozialversicherung;
  • über Kreditgeber und Beträge der unbezahlten Verbindlichkeiten.

Das nationale Gerichtsregister ist öffentlich zugänglich – jeder hat Zugang zu Registrierungsdateien von Unternehmen, die im NCR (beim zuständigen Bezirksgericht) registriert sind. Auszüge aus dem NCR sind im ganzen Land in der Zentralinformation der NCR-Büros erhältlich. Auf der anderen Seite kann sich niemand auf die Unwissenheit der im NCR enthaltenen Informationen berufen.

Darüber hinaus kann man auf der folgenden Website: https://ekrs.ms.gov.pl/web/wyszukiwarka-krs/strona-glowna nach im nationalen Gerichtsregister eingetragenen Unternehmen suchen. Die oben genannten Unternehmen können nach ihrem Firmennamen oder ihrer NCR-Nummer durchsucht werden. Man findet dann die Basisdaten der gesuchten Entität.

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Zuletzt aktualisiert : 22.07.2022

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