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Flexiblere Arbeitszeit-Regelungen beschlossen

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Datum23 Jul 2013
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Der Senat als zweite Kammer des polnischen Parlaments hat Anfang Juli den vom Sejm beschlossenenÄnderungen am Arbeitsgesetzbuch zugestimmt. Damit ist der Weg frei zur Einführung von flexiblerenArbeitszeit-Regelungen in den Unternehmen. Sie sehen eine Verlängerung des maximalenVerrechnungszeitraum der Arbeitszeit von gegenwärtig vier auf 12 Monate vor. Arbeitgeber könnendamit bei schlechter Auftragslage die Mitarbeiter nur einige Stunden beschäftigen. Häufen sich dieAufträge nach einigen Wochen oder Monaten wieder, arbeiten dann die Arbeitnehmer als Ausgleichdafür länger.

Dies ist im Maximalfall bis zu 13 Stunden an 6 Tagen in der Woche möglich, wobei derArbeitnehmer für diese Überstunden keine zusätzliche Bezahlung erhält. Wichtig ist nur, dass beimVerrechnungszeitraum der durchschnittlichen Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers, also beimJahresarbeitszeit-Konto, die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Gesetzgeber verknüpft mit dieser Regelung die Erwartung, dass die Arbeitgeber in Zeitenschlechter Auftragslage darauf verzichten, ihre Mitarbeiter zu entlassen. Eine ähnliche Regelung hattesich bereits beim Antikrisen-Gesetz von 2009 bewährt. Bei den Arbeitgeber-Verbänden finden die neuen Regelungen breite Zustimmung. Sie kommen insbesondereden Branchen mit zyklischen Produktions-Rhythmen bzw. saisonalen Schwerpunkten wieder Möbelbranche, der Haushaltgeräte-Industrie oder der Bauwirtschaft entgegen. Die neuen Regelungenwürden auch für mehr Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Unternehmern sorgen,die ohnehin schon flexiblere Arbeitszeit-Regelungen nutzen können.

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