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Verbrauchssteuer auf Erdgas ab November

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Datum19 Apr 2013
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Ein jetzt vom Finanzministerium vorbereiteter Gesetzentwurf sieht ab Herbst dieses Jahres die Berechnung der Verbrauchssteuer auf Erdgas vor.

Die Verbrauchssteuer auf Erdgas ist Bestandteil des EU-Rechts. Polen wurde jedoch beim EUBeitritt ein Übergangszeitraum bei der Steuer-Anwendung eingeräumt, der Ende Oktober dieses Jahres ausläuft.

In dem vom Finanzministerium veröffentlichten Gesetzentwurf wird angenommen, dass 1000m3 Erdgas mit hohem Methan-Gehalt einen Heizwert von 31 GJ hat. Darauf sind künftig 40 Zloty Verbrauchssteuer hinzurechnen. Die Verbrauchssteuer auf Erdgas soll zunächst nur für ausgewählte Industrie-Unternehmen gelten. Sie wird nicht erhoben für Privathaushalte sowie auf Erdgas, das für die Erzeugung von Strom eingesetzt wird. Auch öffentliche Einrichtungen wie staatliche Verwaltungen, Schulen, Gesundheitseinrichtungen usw. sind davon zunächst befreit. Auch Chemie und Metallurgie-Betriebe sowie andere energieintensive Industriebetriebe, landwirtschaftliche Produ-zenten und Bahn-Unternehmen können von der Steuer befreit werden. Die Anwendung dieser Kann-Bestimmung wird jedoch von einem kompliziert gestalteten Preis-Index abhängig gemacht, der sich an den Preis-Notierungen an der Gas-Börse orientiert.

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