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Die Regierung hat den Gesetzesentwurf bezüglich der elektronischen Meldungen angenommen

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Datum29 Sep 2014
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Unternehmen – Einkommen- und Körperschaftsteuerzahler – werden dazu verpflichtet sein, ihre Meldungen auf elektronischem Weg abzugeben – geht aus dem durch die Regierung angenommenen Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen sowie aus anderen Gesetzen hervor. Wie das Informationszentrum der Regierung mitgeteilt hat, ist das Hauptziel des Projekts die automatische Sammlung von Angaben in den Informationssystemen der Steuerverwaltung, die notwendig sind, um im Jahre 2015 die Dienstleistung des Vorausfüllens der Steuererklärungen für Zahler der Einkommensteuer einzuführen – die Dienstleistung PFR. Gemäß des Entwurfs wird die Anzahl der Dokumente in Papierform, die zur Zeit bei den Steuerbehörden eingehen und von diesen bearbeitet werden, beschränkt.

Der Gesetzesentwurf verpflichtet die Einkommensteuerzahler sowie Wirtschaftssubjekte, die nicht die Funktion des Zahlers dieser Steuer haben, dazu, den Steuerbehörden die Informationen über das Einkommen des Steuerzahlers ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln. Von dieser Pflicht befreit könnten nur Wirtschaftssubjekte, die die Angaben über das Einkommen von nicht mehr als fünf Personen vorbereiten, so dass sie dieser Informationen weiterhin in Papierform liefern – ist in der Mitteilung des Informationszentrums der Regierung zu lesen.

Dies bedeutet, dass der Steuerzahler im Rahmen des neuen Informationssystems e-podatki ein Konto haben wird, das vom Finanzministerium eingerichtet wird. Dort findet er eine vorausgefüllte Steuererklärung und wenn er feststellt, dass alles in Ordnung ist, dann kann er diese über die Funktion Senden ans Finanzamt senden und erhält automatisch eine Empfangsbestätigung.

Es wurde hervorgehoben, dass die vorgeschlagene Lösung die Steuerabrechnung erleichtern, die häufigsten in der Steuererklärung vorkommenden Fehler einschränken und die Zahl der Dokumente in Papierform reduzieren wird. Der Steuerzahler hat den Vorteil, dass die Steuerbehörde eine Vorabsteuererklärung vorbereitet, der Zahler hingegen wird dem Finanzamt keine getrennten Informationen über die einzelnen Steuerzahler liefern müssen. Die Zahler werden den Finanzämtern eine zusammenfassende Information über das Einkommen vieler Steuerzahler senden können, die mit einer elektronischen Unterschrift versehen werden.

Quelle: www.money.pl, 24.08.2014

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