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Überarbeitet: Handelssteuer mit 2 Sätzen

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Datum02 Sep 2016
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Ursprünglich wollte die nationalkonservative PiS-Regierung bereits im März eine Sondersteuer für den Handel einführen. Nach massiver Kritik aus dem Handelslager und von der EU-Kommission geäußerten Vorbehalten am ersten Entwurf hat jetzt das Ständige Komittee des Ministerrates einen neuen überarbeiteten Gesetzesentwurf angenommen, der moderater ausfällt. Mit einer geschliffeneren Version sollte von vornherein einem Einspruch der Europäischen Kommission entgegnet werden. Bei der Polnischen Organisation für Handel und Vertrieb (POHiD), die die Interessen der großen Handelsketten vertritt, gibt es dennoch keinen Zweifel, dass die EU-Kommission auch diesmal ihre Einwände gegen die Ausgestaltung der Handelssteuer geltend machen wird.

Wie im ersten Entwurf sieht der jetzt überarbeitete Entwurf zwei Steuersätze bei einem monatlichen Steuerfreibetrag von 17 Mio. Złoty vor. Bei einem Einzelhandelsverkauf von über 17 Mio. Złoty beträgt der Steuersatz 0,8 Prozent. Ab einem Verkauf von 170 Mio. Złoty (in der ersten, ursprünglichen Version 300 Mio. Złoty) greift dann der zweite Steuersatz in Höhe von 1,4 Prozent. Die Handelssteuer wird auf alle Unternehmen im Einzelhandelsverkauf an Endverbraucher angewandt. Der Warenverkehr zwischen Firmen ist davon ausgeschlossen. Die Steuer soll grundsätzlich für alle Warenbereiche im Einzelhandel gelten, also nicht nur für den Lebensmittelhandel, sondern genauso für den Handel mit Unterhaltungselektronik, für Möbel, Baumärkte usw. Von der Steuer ausgenommen sind der Verkauf von Energieträgern für Heizzwecke wie Erdgas, Kohle und Heizöl, die Wasserversorgung, Medikamente und andere bezuschusste medizinische Bedarfsartikel sowie Waren, die im Rahmen von gastronomischen Leistungen verkauft werden.

Nach der Auffassung des Generaldirektors der Polnischen Organisation für Handel und Vertrieb (POHiD), Andrzej Faliński, stellt der hohe Steuerfreibetrag – 204 Mio. Złoty auf das Jahr hochgerechnet – eine unzulässige öffentliche Beihilfe dar. Die Anwendung eines Steuersatzes von 1,4 Prozent auf noch höhere Einzelhandels-Umsätze von jährlich 2,04 Mrd. sei dagegen schon gleichbedeutend mit einer Diskriminierung der großen Handelsketten, die überwiegend von ausländischen Kapital beherrscht werden. Die Einführung der Handelssteuer für den großflächigen Handel (Handelsketten) war eine der Standardlösungen der nationalkonservativen Partei PiS in ihrem zum Wahlsieg führenden Wahlkampf. 2 bis 6 Mrd. Złoty sollte sie einbringen, die für soziale Maßnahmen ausgegeben werden, versprach die PiS seinerzeit dem Wahlvolk. Jetzt ist nur noch von Einnahmen in Höhe von rund 640 Mio. Złoty die Rede.

Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 232

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