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Tätigkeiten der Sonderwirtschaftszonen wurden verlängert

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Datum08 Okt 2013
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Nach langanhaltenden Diskussionen zwischen dem polnischen Wirtschafts- und Finanzministerium erklärte die polnische Regierung in einer offiziellen Stellung-nahme, dass das Auslaufdatum der Sonderwirtschaftszonen auf das Ende 2026 ver-schoben wird.

Ursprünglich sollten die Sonderwirtschaftszonen nur bis Ende 2020 bestehen. Am 23. Juli 2013 genehmigte der Ministerrat die geänderten Fassungen der Verordnungen der 14 Sonderwirtschaftszonen, welche das Auslaufdatum für jede einzelne Zone verschieben.

Sonderwirtschaftszonen als einer der wesentlichen Investitionsanreize in Polen haben einen weiteren Vorteil erlangt. Das zuvor festgelegte Auslaufdatum (2020) hätte dazu geführt, dass Investoren in den folgenden Jahren eventuell das Interesse an dieser Form der staatlichen Beihilfe aufgrund des langen Zeitraums zwischen dem Eintritt in die Sonderwirtschaftszone und dem Investitionsbeginn sowie dem Gewinn des Einkommens aus der Steuerbefreiung verloren hätten.

Aktuell ist zu erwarten, dass Unternehmer sich eher danach sehnen, in Sonderwirtschaftszonen zu (re)investieren. Dadurch können Investoren eine Steuerbefreiung für das in der Sonderwirtschaftszone erzielte Einkommen auf Grundlage der Verlängerung der Sonderwirtschaftszonengenehmigung bis 2026 genießen. Solch ein Szenario ist sogar noch denkbarer, wenn man an die neuen Richtlinien zur staatlichen Beihilfe für 2014 – 2020 denkt. Durch deren Inkrafttreten in der zweiten Jahreshälfte 2014 sinkt die Intensität der verfügbaren staatlichen Beihilfen für Investoren. Unternehmer, die die Genehmigung der Sonderwirtschaftszone vor dem Wirksamwerden der neuen Richtlinien erhalten, können aktuell einen größeren Betrag an staatlicher Beihilfe in Anspruch nehmen.

Unter Berücksichtigung des o. g. ist jetzt der optimale Zeitpunkt zur Beantragung der Genehmigung für eine Sonderwirtschaftszone. Einerseits wurde das Auslaufdatum verschoben, andererseits können Unternehmer die Intensität der staatlichen Beihilfe auf dem aktuellen Niveau halten.

Unter den Investoren, die sich für eine Beantragung der Genehmigung entscheiden, werden viele bereits in Sonderwirtschaftszonen investiert haben. Deshalb erwartet das Finanzministerium eine steigende Anzahl an Anträgen auf bindende Steuerregelung hinsichtlich der Möglichkeit, von gemeinsamen Einschränkungen einiger Genehmigungen zu profitieren. Dies stellt eine natürliche Folge aus der potenziellen Verlängerung der Möglichkeit von Steuervergünstigungen auf Grundlage aktueller Vermögenswerte dar.

Investoren, die ihre Genehmigung bereits in der zweiten Jahreshälfte 2010 erhalten haben, sind mit der Entscheidung des Ministerrats ebenfalls zufrieden. Inzwischen sieht das Management der Sonderwirtschaftszonen von einem bestimmten Auslaufdatum auf der Genehmigung ab. Sofern die Lösungen des Ministerrats keine Übergangsbestimmungen einführen, sind die Genehmigungen bis zum Auslaufdatum der Sonderwirtschaftszonen, dem 31. Dezember 2026, gültig.

Die Entscheidung zur Änderung der Verordnungen von 14 Sonderwirtschaftszonen kann noch eine weitere wesentliche Auswirkung haben. Sie könnte eine Wiederkehr der Grenzausdehnung der Sonderwirtschaftszonen beinhalten, die während der letzten Monate aufgrund nachhaltiger Verhandlungen zwischen den unterbrochen waren. Viele Investoren, die auf die Ausdehnung der Zone auf ihr eigenes privates Land gewartet haben, und geduldig genug waren, um bislang nicht aufzugeben, können sich glücklich schätzen. Leider zieht das Ministerium Einschränkungen für Investo-ren in Betracht, die eine Ausdehnung der Grenzen auf ihr eigenes Land oder das Einbeziehen bestehender Werke in die Sonderwirtschaftszone planen. Nicht amtlichen Quellen zur Folge wird eine solche Möglichkeit für Regionen mit einer relativ geringen Arbeitslosenquote eventuell vollständig ausgeschlossen. Allerdings wird man wahrscheinlich bis zur erneuten Einbeziehung der Projekte mit Erweiterungen der Sonderwirtschaftszonen in den Gesetzgebungsprozess nicht erfahren, ob das Wirtschafts- und Finanzministerium sich auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen konnten.

Die Verschiebung der Zonen-Erweiterung ist ein weiteres positives Zeichen für Investoren, die in Mittel-/Osteuropa investieren wollen. Für sie kann es eine zusätzliche Bestätigung sein, dass Polen ein investorenfreundliches Land ist und das Steuerbefreiungsprogramm stabil und dauerhaft ist.

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