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Verschärfung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Dokumentation von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

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Datum07 Jul 2020
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2020 die geänderten Vorschriften für die innergemeinschaftliche Warenlieferung in Kraft treten. Nach dem derzeitigen Wortlaut des Artikels 42 Abs. 1 Pkt. 1  des polnischen Umsatzsteuergesetzes werden innergemeinschaftliche  Warenlieferungen mit 0%  versteuert,  unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Lieferung an einen Erwerber...
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