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/ Mehrwertsteuer in Polen und Europa

Wer muss sich für die polnische Mehrwertsteuer registrieren lassen?

Wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, muss es sich in Polen bei den örtlichen Steuerbehörden für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, um eine Registrierungsnummer zu erhalten. Wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens weniger als 50.000,00 PLN (11.500,00 EUR) beträgt, ist eine Mehrwertsteuerregistrierung in Polen nicht erforderlich. Das Verfahren kann jedoch unmittelbar nach Erhalt der Bescheinigung über die Eintragung beim Nationalen Gerichtsregister durchgeführt werden. Der Antrag sollte einen Auszug aus der Gründungsurkunde des Unternehmens, die Registrierungsbescheinigung und ein Standardformular enthalten, das von den Geschäftsführern des Unternehmens ausgefüllt werden muss.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Polen bezüglich der Mehrwertsteuer registrieren müssen, können wir Ihnen helfen!

Erforderliche Dokumente für die Registrierung für die Mehrwertsteuer in Polen:

  • Original des Gesellschaftsvertrags Ihres Unternehmens, übersetzt in die polnische Sprache durch einen polnischen vereidigten Übersetzer;
  • Original und aktueller Auszug aus dem Unternehmensregister in Ihrem Land, der bestätigt, dass ein solches Unternehmen existiert, übersetzt in die polnische Sprache durch einen polnischen beeidigten Übersetzer;
  • Original der Bestätigung der Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke in Ihrem Land, übersetzt in die polnische Sprache durch einen polnischen vereidigten Übersetzer;
  • Vereinbarung mit einer Bank in Polen, die bestätigt, dass das Unternehmen ein Bankkonto eröffnet hat;
  • Vereinbarung mit einem Buchhaltungsbüro in Polen;
  • Verträge mit polnischen Kunden und/oder Beschreibung der Aktivitäten in Polen;
  • Vollmacht für uns, ausgestellt von einer bevollmächtigten Person, die in den Gerichtsregistern eingetragen ist;
  • Stempelgebühr 170,00 PLN;
  • VAT-R Formular – wird von getsix® ausgefüllt;
  • VAT-UE-Formular – wird von getsix® ausgefüllt;
  • NIP-2-Formular – wird von getsix® ausgefüllt.

Bitte beachten Sie, dass das Registrierungsverfahren etwa 4 Wochen nach Erhalt aller oben genannten Dokumente dauert.

Polen führte sein Mehrwertsteuersystem 1993 ein, teilweise im Vorgriff auf den Beitritt zur Europäischen Union. Die Mehrwertsteuer ersetzte die alte Verkaufssteuer sowjetischer Prägung. Auf lokaler Ebene ist sie als podatek od towarów i usług bekannt.

Das polnische Mehrwertsteuersystem wurde 2004 mit dem vollständigen Beitritt Polens zur EU aktualisiert. Dabei wurden alle Vorschriften der EU-Mehrwertsteuerrichtlinien über Mehrwertsteuerregistrierungen, -erklärungen, -einhaltung, innerstaatliche und damit verbundene Anforderungen umgesetzt. Das polnische Mehrwertsteuergesetz von 2004 enthält die meisten Vorschriften zur Mehrwertsteuer. Es wird durch verschiedene Anweisungen und das Gesetz über die Steuerverordnung von 1997 gestützt. Das Finanzministerium ist für die Verwaltung der Mehrwertsteuerregelung zuständig.

Ausländische Unternehmen, die in Polen steuerpflichtige Lieferungen von Waren und Dienstleistungen erbringen, können verpflichtet werden, sich als nicht ansässige Unternehmer für Mehrwertsteuerzwecke registrieren zu lassen und alle Anforderungen an Buchhaltung und Zahlungen zu erfüllen.

Sollten Sie sich für die polnische Mehrwertsteuer registrieren lassen?

DE-Registrierung von der Mehrwertsteuer

Es ist wichtig, sich zu vergewissern, ob Ihr Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht in Polen nachkommen muss oder ob eine Abmeldung von der Umsatzsteuer in Polen ratsam ist.

getsix® bietet Ihnen ein komplettes Paket für den Fall, dass Sie sich von der Umsatzsteuer in Polen abmelden müssen. Wir helfen Ihnen bei der Feststellung, ob eine Abmeldung von der Umsatzsteuer erforderlich ist, da Ihre Umsatzsteuererklärung in Polen möglicherweise nicht mehr erforderlich ist. Da ein bereits als EU-Mehrwertsteuerpflichtiger registriertes Unternehmen, das keine innergemeinschaftlichen Umsätze mehr tätigt, verpflichtet ist, dies den Steuerbehörden mitzuteilen, sollten Sie uns unbedingt über die Fakten informieren, die Ihre innergemeinschaftliche Berichterstattung in Polen beeinflussen könnten.

Gibt es Vereinfachungen, die es einem ausländischen Unternehmen ersparen könnten, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren?

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2022

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