Unternehmensliquidierungen in Polen

/ Unternehmensberatung in Polen

Schließung des Unternehmens ohne Liquidationsverfahren – Privatpersonen

Privatpersonen, die als Einzelunternehmer tätig sind, können Ihre Geschäftstätigkeit jederzeit schließen, ohne ein offizielles Liquidationsverfahren einleiten zu müssen.

Liquidationsverfahren gemäß dem polnischen Gesetzbuch für Handelsgesellschaften

Das Liquidationsverfahren (Liquidierung) einer Gesellschaft ist ein festgelegter Prozess, der mehrere Schritte umfasst und zur Schließung der Gesellschaft führt. Diese Prozedur kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Unternehmer über ausreichende Mittel zur Schließung der Gesellschaft verfügt, einschließlich der Befriedigung und Wahrung der Rechte von Gläubigern und Gesellschaftern der Gesellschaft. Die Auflösung der Gesellschaft wird erst nach Abschluss der Liquidierung wirksam, d.h. erst mit der Streichung der Gesellschaft aus dem Register. Das Liquidationsverfahren wird unter dem aktuellen Namen der Gesellschaft und der Zusatzbezeichnung „in Auflösung“ geführt. Während des Liquidationsverfahrens behält die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit bei. Ist das Liquidationsverfahren nicht abgeschlossen dürfen Gewinne, weder vollständig noch in Teilen, an die Gesellschafter (Aktionäre) ausgeschüttet werden. Zudem darf das Gesellschaftseigentum nicht vor der Begleichung aller Verpflichtungen geteilt werden. Die Einleitung des Liquidationsverfahrens sollte zum Erlöschen der Prokura (einer besonderen Vollmacht) führen. Während des Zeitraums der Liquidierung kann keine Prokura gewährt werden.

Die Liquidierung und Abmeldung einer Wirtschaftseinheit kann ein mühsamer und komplexer Prozess sein. Professionelle Unterstützung kann Ihnen viel Zeit und Geld ersparen – getsix® betreut seine Mandanten auch in diesem Bereich. Die Herangehensweise hängt von verschiedenen Bedingungen ab, unter anderem von der der zeitlichen Begrenzung und der finanziellen Situation Ihres Unternehmens. Fehlende Fachkenntnisse können dazu führen, dass Sie schon bei der ersten Hürde stolpern und Ihr Unternehmen in Polen nicht ordnungsgemäß schließen bzw. auflösen. Dies kann dazu führen, dass auch nach der Auflösung des Unternehmens ein Berg an Verbindlichkeiten bestehen bleibt.

Die Prozedur der Liquidierung eines Unternehmens ist genauestens festgelegt und besteht aus mehreren Schritten. Die Auflösung der Gesellschaft durch Liquidierung ist nur möglich, wenn das Unternehmen solvent ist und ausreichende Mittel für den Liquidierungsprozess zur Verfügung stehen (bzw. wenn dieser durch die Gesellschafter finanziert wird). Das bedeutet, dass Finanzmittel verfügbar sein müssen, um die Rechte von Gläubigern und Gesellschaftern (Aktionären) befriedigen zu können, damit sichergestellt wird, dass das polnische Unternehmen in korrekter Weise aufgelöst wird und dies in einer möglichst kurzen Zeitspanne realisiert werden kann. getsix® bietet Ihnen ein Komplettpaket mit maßgeschneiderten Leistungen entsprechend Ihrer individuellen bzw. unternehmensbezogenen Anforderungen.

Unternehmensliquidierung (Abwicklung, Streichung) in Polen

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vorbereitung der nötigen Dokumente und Beschlüsse über die Aufnahme des Liquidationsverfahrens sowie die Ernennung eines Liquidators;
  • Die Bereitstellung einer geeigneten Person für die Funktion des Liquidators der Gesellschaft;
  • Entsprechend der Anweisung des Mandanten: Abschluss aller aktuellen Ausgaben, Einzug von Schulden, Forderungen, Tilgung von Schulden und Vermögensveräußerung;
  • Vorbereitung von Finanzberichten, die für das Liquidationsverfahren erforderlich sind;
  • Vorbereitung aller erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse und Liquidationsberichte des Liquidators;
  • Abmelden des Unternehmens beim Handelsgericht und bei anderen Behörden;
  • Einlagerung der Firmenunterlagen für den Zeitraum der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

Anmerkung: Diese Prozedur kann bis zu 9 Monate dauern.

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 13.01.2023

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