Umsatzsteuerliche Vertretung

/ Mehrwertsteuer in Polen und Europa

EU-Unternehmen

Einhaltung der MWSt.-Vorschriften mit unseren Dienstleistungen als MWSt.-Vertreter

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die in allen Ländern der Europäischen Union und in einer wachsenden Zahl anderer Länder auf die meisten Transaktionen zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Verbrauchern erhoben wird. Die Gesetze zur Einführung der Mehrwertsteuer sind nationale Gesetze, daher müssen alle Unternehmen, die in Polen tätig sind, das polnische Mehrwertsteuergesetz und die EU-Richtlinie 2006/112 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem einhalten.

Die Komplexität der Mehrwertsteuergesetzgebung bereitet den Unternehmen zunehmend Sorgen. Die ordnungsgemäße Verwaltung der Mehrwertsteuer und anderer indirekter Steuern ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, da sie unweigerlich mit grenzüberschreitenden Problemen und immer komplizierteren Steuerrisiken konfrontiert werden. Eine fachkundige Beratung ist daher der Schlüssel zur Verwaltung der Mehrwertsteuer, da sie die finanzielle Lage Ihres Unternehmens langfristig positiv beeinflussen kann.

Das Hauptziel unserer Spezialisten ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Einsparungen zu maximieren und eine optimale Mehrwertsteuerposition für Ihre laufenden oder geplanten Geschäftsaktivitäten zu finden. Unsere erfahrenen Spezialisten unterstützen Sie bei der Planung und Einhaltung der Mehrwertsteuerverpflichtungen, bei der Überprüfung der Mehrwertsteuer und bei der lokalen und internationalen Beratung. Wir bieten auch Beratung zu Verfahren, Vorschriften und Streitigkeiten mit den Mehrwertsteuerbehörden an.


Zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuervertretung gehören:

  • Erstanalyse zur Feststellung, ob das Unternehmen verpflichtet ist, sich für die Mehrwertsteuer in Polen registrieren zu lassen;
  • Registrierung für die Mehrwertsteuer in Polen;
  • Führen von Mehrwertsteuerregistern;
  • Monatliche/vierteljährliche MWSt.-Berichterstattung;
  • Fiskalische Vertretungsdienste;
  • Vorbereitung, Fertigstellung und Einreichung von:
    • Umsatzsteuererklärungen;
    • EG-Verkaufsauflistungen;
    • Intrastat-Erklärungen.
  • Kontaktaufnahme und Verwaltung der Beziehungen zu den zuständigen Finanzämtern;
  • Veranlassung der Abmeldung von der Mehrwertsteuer.

Hohe Strafen für die falsche Ermittlung von Steuerverbindlichkeiten und die Tatsache, dass die Mehrwertsteuer auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn des Unternehmens erhoben wird, bedeuten, dass die falsche Interpretation wirtschaftlicher Ereignisse sich als kostspielig erweisen kann. Beim Abschluss von Geschäften zwischen Unternehmen sind Unternehmer mit vielen rechtlichen und steuerlichen Unsicherheiten konfrontiert. Diese Unklarheiten sollten schnell und präzise beseitigt werden.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung der Mehrwertsteuer erfordert nicht nur die Verfolgung und Umsetzung von Änderungen in den Vorschriften und in der Praxis der Steuerbehörden und Gerichte, sondern vor allem den Einsatz von Steuertechnik.

getsix® in Polen hilft Ihnen nicht nur, die Regeln und Vorschriften zu befolgen, sondern auch innerhalb dieser die beste Lösung zu finden.


Polen Mehrwertsteuersätze

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt seit Januar 2011 23%. Es gibt ermäßigte Sätze von 8% und 5% für bestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und eine begrenzte Anzahl anderer Dienstleistungen. Eine Reihe von Dienstleistungen sind ganz von der polnischen Mehrwertsteuer befreit, z. B. Finanz- und Postdienstleistungen. Es gibt steuerpflichtige Leistungen, die von der Steuer befreit sind, und zahlreiche Abweichungen von den oben genannten Sätzen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen benötigen.


Nicht-EU-Unternehmen

Vorteile des Handels mit der Mehrwertsteuer – Nicht-europäische Unternehmen

Wenn es um den Handel mit der Europäischen Union geht, finden Unternehmen es oft vorteilhaft oder notwendig, sich in der Europäischen Union (EU) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MWSt-Nummer) zuteilen zu lassen. Heutzutage wird die Registrierung von EU-Mehrwertsteuernummern für nicht-europäische Unternehmen immer schwieriger. Daher ziehen es viele Kunden vor, ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen in der Europäischen Union zu haben.

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Am internationalen Handel sind oft mehr als 2 Parteien in verschiedenen Ländern beteiligt. Ein Kunde in einem Land kann Waren bei einem Zwischenhändler bestellen, der die Waren vom Lieferanten direkt an den Kunden liefert. Eine solche Warenbewegung wird als Dreiecksgeschäft bezeichnet.

Damit die an der Regelung beteiligten Rechnungen mit dem Nullsatz belegt werden können, muss das zwischengeschaltete Unternehmen für die Mehrwertsteuer in der EU registriert sein. Andernfalls stellt der Lieferant dem zwischengeschalteten Unternehmen die volle Mehrwertsteuer zu seinem lokalen Satz in Rechnung. Die Handelsszenarien können auch mehr als ein zwischengeschaltetes Unternehmen umfassen. Zwischengeschaltete Unternehmen können in der EU oder außerhalb der EU registriert sein.

Bitte wenden Sie sich an getsix®, um die korrekte Anwendung der spezifischen Regelungen für Dreiecksgeschäfte zu erfahren.


Für Nicht-EU-Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in Polen haben

Muss ein ausländisches Unternehmen einen Steuervertreter benennen?

„Ja, aber nur, wenn es weder seinen Sitz noch eine feste Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.“

Ein Steuervertreter ist eine Einrichtung, die einen Mehrwertsteuerpflichtigen vertritt, der seinen physischen oder wirtschaftlichen Sitz nicht auf dem Gebiet der Europäischen Union hat.

Ein Steuervertreter ist eine Einrichtung, deren Aufgabe darin besteht, den Steuerpflichtigen bei der Begleichung der fälligen Steuern zu helfen; darüber hinaus ist ein Steuervertreter für die Steuerschulden des Steuerpflichtigen verantwortlich, die er im Namen des Steuerpflichtigen begleicht.

Wenn Ihr Unternehmen weder Sitz noch Betriebsstätte in der EU hat, aber in einem der 27 Mitgliedstaaten mehrwertsteuerpflichtige Geschäfte tätigt (Einfuhr, Lagerung, Organisation von Ausstellungen/Messen, Renovierungs-/Baudienstleistungen sowie alle Verkäufe oder Käufe im Gebiet der EU), sind Sie verpflichtet, einen Steuervertreter zu bestellen. Der Vertreter meldet das Unternehmen für Zwecke der Umsatzsteuer in dem Mitgliedsland an, in dem die Umsätze getätigt werden.

getsix® bietet die Dienste eines Fiskalvertreters nur an, wenn die Zustimmung der getsix® Partner und der Geschäftsführung vorliegt.

In diesen Fällen halten unsere Spezialisten den Kontakt zu den ausländischen Steuerbehörden aufrecht, kümmern sich um die Korrektur von Steuererklärungen und überwachen die Umsatzsteuerverfahren bei Auslandsgeschäften.

Im Rahmen der Steuervertretung vertreten und erfüllen wir die Pflichten des Mandanten nach dem Waren- und Dienstleistungssteuergesetz:

  • Anmeldung beim Finanzamt;
  • Erstellung von Unterlagen gemäß den Anforderungen der Steuerbehörde (MWSt.-Registrierung); Erstellung von MWSt.- und INTRASTAT-Erklärungen;
  • Abführung der Mehrwertsteuer im Namen des Steuerpflichtigen;
  • Aufbewahrung und Verwaltung von Unterlagen sowie Führung von Aufzeichnungen über die Mehrwertsteuer;
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Betriebsprüfungen und Steuerverfahren;
  • Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer;
  • Korrespondenz mit der örtlichen Steuerverwaltung.

Merkmale unserer Dienstleistungen

  • Höchste Qualität und Engagement von Spezialisten;
  • Ein einzigartiger Ansatz;
  • Klare und transparente Verfahren;
  • Vertraulichkeit;
  • Kurze Realisierungszeiten.

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2022

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