
Gesellschaftsrechtliche Beratung in Polen — rechtlicher Rahmen
Die Gestaltung der Verhältnisse in Ihrer Gesellschaft, ihrer Anteilsstruktur und der Gesellschafterrechte — einschließlich der Stimmkraft in der Gesellschafterversammlung.
Die Struktur einer polnischen Gesellschaft — wer wie viele Geschäftsanteile hält, welche Rechte mit ihnen verbunden sind und wer in der Gesellschafterversammlung entscheidet — wird einmal festgelegt und bindet über Jahre. Wir beraten ausländische Eigentümer dabei, diese Struktur zu gestalten, bevor sie im Gesellschaftsvertrag und im Landesgerichtsregister (KRS) festgeschrieben wird. Wir setzen auf der Entscheidungsebene an, nicht auf der Dokumentenebene: Wir konzipieren die Verteilung der Geschäftsanteile, die Gesellschafterrechte und die Abstimmungsregeln und überführen sie anschließend in den Gesellschaftsvertrag und in Gesellschaftervereinbarungen.
Beteiligungen und Stimmrechte werden einmal festgelegt und nur einvernehmlich geändert
Wie die Geschäftsanteile zugeteilt werden, ob einzelne von ihnen ein Vorzugsstimmrecht tragen und ob einem Gesellschafter persönlich eingeräumte Rechte zustehen, sind keine Formalien — sie bestimmen, wer die Gesellschaft tatsächlich kontrolliert und wie sich die Stimmkraft in der Gesellschafterversammlung verteilt. Sind diese Regeln erst einmal im Gesellschaftsvertrag und im Register verankert, erfordert ihre Änderung in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, deren Position sich ändern würde, und häufig eine notarielle Beurkundung.
Deshalb lohnt es sich, die Struktur zu durchdenken, bevor das Dokument existiert. Wir beraten Unternehmen in ausländischer Hand dort, wo die unternehmerische Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse auf ihre rechtlichen und steuerlichen Folgen trifft — damit das, was der Gesellschaftsvertrag aussagt, dem entspricht, was die Gesellschafter tatsächlich beabsichtigen.
Ein Team für Recht, Steuern und Vertragsgestaltung
Beratung, nicht nur ein Dokument
Wir setzen bei den Zielen der Gesellschafter und den Kontrollverhältnissen an und überführen diese erst dann in Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse und Vereinbarungen. Die Struktur wird durchdacht, bevor sie niedergeschrieben wird.
Recht und Steuern aus einer Hand
Vorzugsanteile, Nachschüsse oder ein Gesellschafterwechsel werfen Fragen zur Körperschaftsteuer (CIT), zur Umsatzsteuer (VAT) und zur Quellensteuer auf. Darum kümmern sich dieselben Berater, die auch die gesellschaftsrechtliche Seite gestalten.
Zugeschnitten auf Unternehmen in ausländischer Hand
Wir arbeiten nahezu ausschließlich mit internationalen Mandanten — aus dem DACH-Raum, den Benelux-Ländern, dem Vereinigten Königreich und Skandinavien —, die die Struktur einer polnischen Gesellschaft aufbauen oder umgestalten.
Drei Sprachen, Teil von HLB
Beratung und Dokumente auf Polnisch, Englisch und Deutsch. Als Teil des globalen HLB-Netzwerks verbinden wir die polnische Struktur mit Beratern in Ihrem Heimatland.
Von den Zielen der Gesellschafter bis zum Gesellschaftsvertrag
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01
Ziele und Kontrollverhältnisse
Wir ermitteln, wer Kapital einbringt, wer die Gesellschaft führt und wie die Kontrolle verteilt sein soll — und welche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern die Struktur abbilden muss.
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02
Gestaltung von Struktur und Rechten
Wir schlagen die Verteilung der Geschäftsanteile, Anteilsklassen und Vorzüge, Stimmrechte und persönlich eingeräumte Rechte vor — zusammen mit Schutz- und Streitbeilegungsmechanismen.
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03
Vertragsgestaltung
Wir überführen die vereinbarte Struktur in Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse und eine Gesellschaftervereinbarung — zweisprachig und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
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04
Begleitung bei Veränderungen
Wenn sich die Struktur ändern muss — ein neuer Gesellschafter, ein neuer Vorzug, ein anderes Mehrheitserfordernis —, bereiten wir die Änderungen und die Anmeldungen beim KRS vor.
Drei Bereiche der gesellschaftsrechtlichen Beratung
Eigentumsstruktur, Stimmrechte und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sind drei Ebenen derselben Entscheidung. Wir beraten zu jeder von ihnen — die steuerlichen Folgen prüfen wir parallel zur rechtlichen Arbeit.
Anteilszuteilung und Anteilsklassen
Wir gestalten, wie das Stammkapital in Geschäftsanteile aufgeteilt und zwischen den Gesellschaftern verteilt wird, sodass es ihre Einlagen, Rollen und erwartete Rendite widerspiegelt — mit Anteilsklassen und Vorzügen überall dort, wo Gesellschafter eine unterschiedliche Position innehaben.
- Aufteilung des Stammkapitals und Zahl der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter
- Anteilsklassen und Vorzugsanteile (Stimmrecht, Dividende, Liquidationserlös)
- Vorzugsstimmrechte — bis zu drei Stimmen je Geschäftsanteil in einer polnischen GmbH (sp. z o.o.)
- Nachschüsse (dopłaty) und wiederkehrende Sachleistungspflichten als Gestaltungsinstrumente
- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals infolge eines Eigentümerwechsels
- Holdingstrukturen und operative Gesellschaften
Investor und Gründer, unterschiedliche Beiträge
Ein ausländischer Investor bringt Kapital ein; ein lokaler Gründer bringt Fachwissen ein und führt die Gesellschaft. Wir schlagen eine Aufteilung der Geschäftsanteile und eine Anteilsklasse mit Dividendenvorzug vor, die die unterschiedlichen Beiträge abbildet, ohne die Kontrolle aufzugeben.
Parallel dazu: Wir prüfen die Folgen bei der Körperschaftsteuer (CIT).
Geschäftsanteile für Schlüsselkräfte
Die Gesellschaft möchte Führungskräfte über Geschäftsanteile binden, allerdings ohne Mitspracherecht bei Eigentümerentscheidungen. Wir richten eine Anteilsklasse ohne Stimmrechtsvorzug ein und legen die Regeln für ihre Übertragung fest.
Ergebnis: Gewinnbeteiligung ohne Stimme in der Gesellschafterversammlung.
Finanzierung ohne Verwässerung
Die Gesellschafter möchten die Gesellschaft finanzieren und zugleich das bestehende Stimmenverhältnis wahren. Statt einer Kapitalerhöhung schlagen wir Nachschüsse (dopłaty) vor und legen die Regeln für deren Rückzahlung fest.
Ergebnis: Liquidität in der Gesellschaft, Beteiligungsverhältnisse unverändert.
Wer in der Gesellschafterversammlung entscheidet
Wir legen fest, wie viele Stimmen in der Gesellschafterversammlung abgegeben werden und von wem, und welche Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit oder die Zustimmung eines bestimmten Gesellschafters erfordern. Dies ist die Ebene, die bestimmt, wer die Gesellschaft tatsächlich kontrolliert.
- Zahl der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und ihre Verteilung
- Geschäftsanteile mit Vorzugsstimmrecht und die Grenzen dieses Vorzugs in einer polnischen GmbH
- Persönlich eingeräumte Rechte — z. B. das Recht, ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats zu bestellen
- Mehrheitserfordernisse und Beschlussfähigkeit (Quorum), einschließlich der Angelegenheiten, die der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind
- Vetorechte und Entscheidungen, die der Zustimmung eines Minderheitsgesellschafters bedürfen
- Einberufung der Versammlung und Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Kontrolle mit einer Minderheitsbeteiligung
Ein Gesellschafter übernimmt 40 % der Geschäftsanteile, soll aber die Gesellschaft führen. Wir schlagen Vorzugsstimmrechte und ein persönlich eingeräumtes Recht zur Bestellung des Geschäftsführers vor, damit die Geschäftsführung nicht von jedem Eigentümerwechsel abhängt.
Ergebnis: operative Kontrolle, getrennt vom Kapitalanteil.
Schutz eines Minderheitsgesellschafters
Ein Minderheitsinvestor möchte zentrale Entscheidungen absichern. Wir behalten einen Katalog von Angelegenheiten seiner Zustimmung vor und erhöhen die Mehrheitserfordernisse für Änderungen des Gesellschaftsvertrags.
Ergebnis: Die Minderheit ist geschützt, ohne das Tagesgeschäft zu blockieren.
Hälftige Teilung und die Gefahr einer Pattsituation
Zwei Gesellschafter, je 50 %. Wir legen die Abstimmungsregeln und einen Mechanismus zur Auflösung einer Pattsituation (Deadlock) fest, bevor ein Streit die Gesellschaft lähmen kann.
Ergebnis: ein vereinbarter Ausweg aus der Pattsituation, im Voraus festgelegt.
Zusammenarbeit, Anteilsübertragungen und Streitbeilegung
Wir regeln, was der Gesellschaftsvertrag allein nicht abdeckt: wie die Gesellschafter zusammenarbeiten, wie Geschäftsanteile übertragen werden dürfen und wie Streitigkeiten beigelegt werden — in der Regel in einer Gesellschaftervereinbarung, die mit dem Gesellschaftsvertrag verknüpft ist.
- Eine Gesellschaftervereinbarung, die mit dem Gesellschaftsvertrag verknüpft ist
- Übertragungsbeschränkungen: Zustimmung der Gesellschaft, Vorkaufs- und Vorerwerbsrechte
- Tag-along-, Drag-along- und Lock-up-Klauseln
- Mechanismen zur Streitbeilegung und zur Auflösung von Pattsituationen
- Vertretungsregelungen und die Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsführung
- Der Aufsichtsrat und die Kontrolle durch die Eigentümer
Aufnahme eines neuen Investors
Ein Finanzinvestor steigt in die Gesellschaft ein. Wir erstellen eine Gesellschaftervereinbarung mit Exit-Regelungen, Tag-along- und Drag-along-Klauseln sowie einem Katalog vorbehaltener Angelegenheiten.
Ergebnis: die Erwartungen des Investors und der Gründer in einem konsistenten Dokument.
Geschäftsanteile im Gründerkreis halten
Die Eigentümer möchten steuern, wer Gesellschafter werden kann. Wir führen eine Zustimmung der Gesellschaft zu Anteilsübertragungen und ein Vorkaufsrecht für die übrigen Gesellschafter ein.
Ergebnis: Kontrolle darüber, wer in den Gesellschafterkreis aufgenommen wird.
Trennung von Eigentum und Geschäftsführung
Die Gesellschafter möchten die Führung der Gesellschaft einer Geschäftsführung übertragen und zugleich die Aufsicht behalten. Wir legen die Befugnisse von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie die den Gesellschaftern vorbehaltenen Angelegenheiten fest.
Ergebnis: eine klare Rollenverteilung zwischen Eigentümern und Geschäftsführung.
Der volle Umfang unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung
Über Anteilsstruktur und Stimmrechte hinaus decken wir das gesamte Spektrum der gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten einer polnischen Gesellschaft ab — vom laufenden Gesellschaftsrecht und der Governance bis hin zu Fusionen, Übernahmen, Nachfolge und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Gesellschaftsrecht und laufende Unternehmensbetreuung
Fortlaufende gesellschaftsrechtliche Beratung, Gesellschafter- und Organbeschlüsse sowie alltägliche rechtliche Unterstützung für die Gesellschaft.
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Corporate Governance und die Pflichten der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Kontrolle durch die Eigentümer sowie Befugnisse und Haftung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierung (M&A)
Due Diligence, Transaktionsstrukturierung, der Anteilskaufvertrag (SPA) und Konzernumstrukturierungen.
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Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründung, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Stammkapital und KRS-Anmeldungen für Unternehmen in ausländischer Hand.
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Unternehmensnachfolge
Nachfolgeplanung innerhalb der Gesellschaft, Anteilsübertragungen und die Sicherung der Eigentümerkontinuität.
Handelsverträge
Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handelsverträgen im inländischen und grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.
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Compliance und regulatorische Beratung
Einhaltung regulatorischer Vorgaben, Legal Audit und Unterstützung bei regulatorischen Pflichten.
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Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Anfechtung von Beschlüssen und Schutz der Rechte von Minderheitsgesellschaftern.
Geistiges Eigentum
Rechte an Marken, Software und Know-how innerhalb des Konzerns und in den Verträgen der Gesellschaft.
Unsere weiteren Kernleistungen in Polen
Die Beratung zur Struktur endet selten mit dem Gesellschaftsvertrag. Dasselbe Team übernimmt die Eintragung von Änderungen, die steuerlichen Fragen und die laufende Verwaltung der Gesellschaft:
Sie gestalten die Struktur einer polnischen Gesellschaft?
Anteilszuteilung, Stimmrechte und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern — geklärt, bevor der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet wird.
Sprechen wir über die Struktur Ihrer Gesellschaft
Sagen Sie uns, was Sie planen — eine neue Beteiligungsstruktur, eine Verschiebung der Kontrollverhältnisse in einer bestehenden Gesellschaft oder die Aufnahme eines neuen Gesellschafters —, und wir schlagen Ihnen eine Struktur vor und legen ihre rechtlichen und steuerlichen Folgen dar.
Unternehmensstruktur und Gesellschafterrechte: häufige Fragen
Wie viele Stimmen kann ein einzelner Geschäftsanteil in einer polnischen GmbH (sp. z o.o.) tragen?
Einem Geschäftsanteil kann ein Vorzugsstimmrecht eingeräumt werden. In einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf ein Stimmrechtsvorzug nicht mehr als drei Stimmen je Geschäftsanteil gewähren. Wie die Stimmen verteilt werden, wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt, bevor dieser geschlossen wird.
Lässt sich die Kontrolle über die Gesellschaft von der Höhe der Beteiligung trennen?
Bis zu einem gewissen Grad ja. Die wichtigsten Instrumente sind Geschäftsanteile mit Vorzugsstimmrecht und Rechte, die einem bestimmten Gesellschafter persönlich eingeräumt werden — etwa das Recht, ein Organmitglied zu bestellen. Sie bewirken, dass der Einfluss auf Entscheidungen nicht dem Kapitalanteil entsprechen muss.
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Gesellschaftsvertrag und einer Gesellschaftervereinbarung?
Der Gesellschaftsvertrag ist ein eingetragenes Dokument und legt die Verfassung der Gesellschaft gegenüber Dritten fest. Eine Gesellschaftervereinbarung regelt das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern selbst — Exit-Regelungen, Übertragungsbeschränkungen, Streitbeilegung — und bleibt in der Regel vertraulich. Wir gestalten beide so, dass sie miteinander im Einklang bleiben.
Lassen sich die Anteils- und Stimmrechtsstruktur später ändern?
Ja, allerdings erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrags einen Gesellschafterbeschluss mit der jeweils erforderlichen Mehrheit und häufig eine notarielle Beurkundung sowie eine Anmeldung beim KRS. Werden einem bestimmten Gesellschafter eingeräumte Rechte beschnitten, ist in der Regel dessen Zustimmung erforderlich. Deshalb lohnt es sich, die Struktur im Voraus zu durchdenken.
Wie lässt sich die Position eines Minderheitsgesellschafters schützen?
Durch einen Katalog von Angelegenheiten, die der Zustimmung der Minderheit vorbehalten sind, erhöhte Mehrheitserfordernisse für zentrale Entscheidungen, persönlich eingeräumte Rechte und Tag-along-Klauseln beim Verkauf von Geschäftsanteilen. Wir stimmen den Umfang auf die tatsächlichen Kontrollverhältnisse in der Gesellschaft ab.
Beraten Sie auch zur steuerlichen Seite der Struktur?
Ja. Anteilszuteilung, Nachschüsse, ein Dividendenvorzug oder ein Gesellschafterwechsel werfen Fragen zur Körperschaftsteuer (CIT), zur Umsatzsteuer (VAT) und zur Quellensteuer auf. Unser Steuerteam analysiert sie parallel zur gesellschaftsrechtlichen Arbeit, im Rahmen desselben Mandats.
Nur zur Information; keine Rechtsberatung.



