Niederlassung oder Repräsentanz

/ Kfm. Dienstleistungen in Polen

Gründung oder Liquidation einer Repräsentanz oder Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen

Ausländische Unternehmer aus der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind verpflichtet, die gleichen Regeln für die Geschäftstätigkeit in Polen zu befolgen wie polnische Unternehmer. Um in Polen geschäftlich tätig zu werden, können ausländische Unternehmer Niederlassungen (sog. Tochtergesellschaften) oder Repräsentanzen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gründen, es sei denn, die vom Herkunftsland ratifizierten internationalen Abkommen sehen etwas anderes vor. Im Folgenden erläutern wir die rechtlichen Voraussetzungen für beide Arten von Unternehmen.

Niederlassung des ausländischen Unternehmers

Die Niederlassung eines ausländischen Unternehmers mit Sitz in Polen darf eine wirtschaftliche Tätigkeit nur in dem Tätigkeitsbereich ausüben, in dem der ausländische Unternehmer selbst tätig ist.

Was brauchen Sie, um eine Niederlassung in Polen zu gründen?

  • Eintragung der Niederlassung in das Nationale Unternehmerregister (KRS);
  • Ernennung einer Person, die berechtigt ist, die Niederlassung in Polen zu vertreten;
  • Führung einer separaten Buchhaltung in polnischer Sprache gemäß den polnischen Buchhaltungsvorschriften;
  • Information des zuständigen Ministers über alle Änderungen des faktischen und rechtlichen Status der Zweigniederlassung, z.B. wenn:
    • das Verfahren zur Liquidation des ausländischen Unternehmers begonnen hat;
    • die Muttergesellschaft das Recht zur Ausübung der Geschäftstätigkeit verloren hat;
    • die Tätigkeit des ausländischen Unternehmers eine Gefahr für die Sicherheit und Verteidigung des polnischen Staates, den Schutz von Staatsgeheimnissen, oder ein anderes wichtiges öffentliches Interesse darstellt.

Um eine Niederlassung zu bezeichnen, verwenden Sie nur den ursprünglichen Namen des ausländischen Unternehmers, die Art seiner Rechtsform in polnischer Übersetzung und den Zusatz "Niederlassung in Polen".

Wie liquidiert man eine Tochtergesellschaft in Polen?

Um eine Tochtergesellschaft in Polen zu liquidieren, verwenden Sie die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften über die Liquidation.

Niederlassung oder Repräsentanz

Wenn Sie sich für das oben genannte Thema der Registrierung einer Niederlassung in Polen interessieren, kontaktieren Sie uns bitte.

Registrierung einer Niederlassung oder Repräsentanz in Polen

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Marta Rogacka
Senior Customer Relations Manager
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Repräsentanz - was ist das?

Der Gegenstand dieser Rechtsform ist beschränkt auf die Ausübung von Tätigkeiten betreffend Werbung und Marktbearbeitung des ausländischen Unternehmers.

Was müssen Sie tun, um eine Repräsentanz in Polen zu gründen?

  • Einen Antrag auf Eintragung in polnischer Sprache vorbereiten;
  • Eine Eintragung in das vom Ministerium für Unternehmertum und Technologie geführte Register der Repräsentanzen vornehmen;
  • Anhänge vorbereiten: einen ins Polnische übersetzten Auszug aus dem ausländischen Register und andere Dokumente, die den Sitz und die Vertretungsregeln angeben;
  • Dokumente vorbereiten, die die entsprechenden Personen zur Vertretung der Repräsentanz bevollmächtigen, sowie eine Erklärung über die Annahme der Vollmacht
  • Einen Rechtstitel auf eine Immobilie haben, die im Register als Sitz der Repräsentanz angegeben wird - es ist nicht notwendig, diesen dem Antrag beizufügen.

Der zuständige Minister kann die Eintragung in das Register verweigern, wenn nicht alle Anforderungen erfüllt sind, oder die Repräsentanz aus dem Register streichen, wenn die Einhaltung des polnischen Rechts verletzt wird.

Eine Repräsentanz kann für einen Zeitraum von 2 Jahren eingerichtet werden und kann bei Bedarf um weitere 2 Jahre verlängert werden.

Wie kann eine Repräsentanz in Polen aufgelöst werden?

Die Bestimmungen des Handelsgesellschaftsgesetzes über die Liquidation von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten entsprechend für die Liquidation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmers.

Wenn Sie sich für das Thema Registrierung der Vertretung interessieren, ermutigen wir Sie, uns zu kontaktieren. Unsere Anwälte können Sie sowohl bei der Eröffnung als auch bei der Schließung einer Repräsentanz in Polen unterstützen. Wir laden Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.

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Niederlassung oder Repräsentanz in Polen

Wir empfehlen Ihnen, unsere Broschüre zu lesen. Neben finden Sie einen Auszug aus dieser Broschüre: Niederlassung oder Repräsentanz in Polen. Wir aktualisieren diese Broschüren jedes Jahr, um sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 15.06.2021

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