MwSt.-Registrierung – Wie registriert man sich für die MwSt. in Polen?

/ Mehrwertsteuer in Polen und Europa

Ein Unternehmen kann in mehreren Fällen zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sein, z.B.: auf der Grundlage des Umsatzes in einem bestimmten Zeitraum, auf der Grundlage bestimmter Dienstleistungen oder Produkte, die das Unternehmen anbietet, oder wenn es Waren in einem Lager in Polen aufbewahrt.

Wenn eine Firma oder ein Unternehmer unter eine der oben genannten Kategorien fällt, muss sie sich beim polnischen Finanzamt für die Umsatzsteuerregistrierung in Polen anmelden, um eine Identifikationsnummer zu erhalten. Für ausländische Unternehmen gibt es das - Zweites masowisches Finanzamt in Warschau (Śródmieście) das sie bedient.

Zu den wichtigsten Schritten für die Mehrwertsteuerregistrierung in Polen gehören die folgenden:

  1. Die Dokumente zur Gewerbeanmeldung vervollständigen.
  2. Vorbereitung der Dokumente: Sie können variieren, je nachdem, ob das Unternehmen z.B. in Polen registriert ist und welche Rechtsform es hat. Ausländische Unternehmen werden aufgefordert, u.a. den Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft vorzulegen.
  3. Zahlung der Gebühren: Die Umsatzsteuerregistrierung in Polen ist theoretisch kostenlos, allerdings benötigen Investoren eine Bestätigung der Registrierung, für die sie 170 PLN bezahlen müssen. Die Nichtzahlung der Gebühr führt dazu, dass die Bestätigung der Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht ausgestellt wird.
  4. Registrierung als Mehrwertsteuer-Steuerzahler: ein VAT-R-Antrag sollte entweder elektronisch oder in Papierform beim Gemeindeamt eingereicht werden.
  5. Erfüllung der Anforderungen: Nach der Registrierung muss der Steuerzahler die obligatorischen Anforderungen zur Erstellung und Führung genauer MwSt.-Aufzeichnungen erfüllen.

Wenn Sie Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer in Polen registrieren wollen, hilft getsix® Ihnen bei allen notwendigen Schritten und stellt sicher, dass die Registrierung vollständig durchgeführt wird und alle Dokumente korrekt sind.
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Aneta

Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner getsix Tax & Legal
Rechtsanwältin Fachbereich Steuerrecht
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Erforderliche Dokumente für die Umsatzsteuerregistrierung in Polen (kann je nach Anmeldebedingungen leicht variieren):

  • Eine Kopie der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von einem polnischen beglaubigten Übersetzer ins Polnische übersetzt wurde - eine beglaubigte Übersetzung sollte im Original vorgelegt werden;
  • Kopie des originalen und aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister in Ihrem Land, der die Existenz der Firma bestätigt, übersetzt ins Polnische durch einen polnischen beglaubigten Übersetzer - die beglaubigte Übersetzung sollte dem Original beigefügt werden;
  • Eine Kopie der Bestätigung der Registrierung für Umsatzsteuerzwecke im Ansässigkeitsland oder eine Bescheinigung über die Registrierung für Umsatzsteuerzwecke im Ansässigkeitsland, die Angaben, z.B. die Adresse des Unternehmens auf der Registrierungsbestätigung / Bescheinigung sollten mit den Angaben auf dem Handelsregisterauszug übereinstimmen;
  • Vertrag mit einer Bank in Polen, der bestätigt, dass die Firma ein offenes Bankkonto hat;
  • Vertrag mit einem Buchhaltungsbüro in Polen - Der Vertrag muss nicht vorgelegt werden, aber das Buchhaltungsbüro, das die Bücher des Unternehmens führt, sollte auf dem Registrierungsformular angegeben werden;
  • Verträge mit polnischen Kunden und/oder Beschreibung der Geschäftstätigkeit in Polen - Je nach Beschreibung der Geschäftstätigkeit kann das Finanzamt nach Verträgen mit polnischen Kunden oder nach der Anmietung eines Lagers etc. fragen;
  • Eine Vollmacht, die in unserem Namen von einer in den Gerichtsregistern aufgeführten bevollmächtigten Person ausgestellt wurde; - Eine Vollmacht auf einem offiziellen UPL-1-Formular, das von einer Person unterzeichnet wurde, die gemäß den im Gerichtsregister angegebenen Vertretungsregeln zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist;
  • Stempelgebühr von 170 PLN - optional. Für die Erteilung der NIP-Nummer fällt keine Gebühr an - wenn das Finanzamt die NIP-Nummer zuteilt, kann anhand dieser Nummer in offiziellen Regierungssystemen überprüft werden, ob ein bestimmtes Unternehmen auch für die Umsatzsteuer registriert ist - die Ausstellung eines Nachweises ist hingegen kostenpflichtig und in vielen Fällen notwendig;
  • Das Formular VAT-R - Antrag auf EU-Mehrwertsteuer - wird vom getsix® Customer Service ausgefüllt;
  • Das NIP-2 oder NIP-7 Formular, je nach Rechtsform Ihres Unternehmens, wird vom getsix® Kundenservice ausgefüllt;
  • Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsprozess nach Eingang aller Unterlagen einige Wochen in Anspruch nimmt. Manchmal benötigen die Behörden zusätzliche Abklärungen.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen in Polen mit getsix® zu registrieren, wird unser Kundenberater Sie durch den gesamten Prozess begleiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und stellen Sie Ihre Fragen.
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Unser Customer Relation Expert

Elżbieta

Elżbieta Naron
Senior-Manager
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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Wann muss man sich in Polen für die Umsatzsteuer registrieren?

Unser Team von Spezialisten bei getsix® Buchhaltung; die sich auf Firmengründungen in Polen spezialisiert haben, können Ihnen die notwendigen Klarstellungen geben, wenn Sie die Notwendigkeit der Registrierung bestimmen möchten.

Wie bereits erwähnt, sind die häufigsten Beispiele, wann ein Unternehmen verpflichtet ist, sich für eine polnische Umsatzsteuernummer zu registrieren, unabhängig vom Wert des Umsatzes, folgende:

  1. Kauf und Verkauf von Waren in Polen.
  2. Der Import von Waren nach Polen von außerhalb der Europäischen Union.
  3. Erwerb von Waren in Polen aus einem anderen EU-Land (innergemeinschaftlicher Erwerb).
  4. Verkauf von Waren aus Polen, die an Kunden außerhalb Polens geliefert arden (Privatkunden oder Unternehmen).
  5. E-Commerce-Verkäufe von Waren an Verbraucher, die den Schwellenwerten für die Mehrwertsteuerregistrierung für Fernverkäufe unterliegen.
  6. Lagerung von Waren in Polen zum Verkauf, Vertrieb oder Versand.
  7. Organisation von Veranstaltungen in Polen, bei denen Delegierte oder Teilnehmer Eintritt zahlen müssen.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Beispiele als allgemeine Richtlinie dienen sollten. Es wird dringend empfohlen, sich mit einem unserer getsix®-Spezialisten zu beraten, nachdem Sie ein Unternehmen in Polen eröffnet haben oder planen, ein solches im Jahr 2021 zu eröffnen, um zu bestimmen, ob die Geschäftstätigkeiten eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich machen.

Wenn Sie sich fragen, ob Sie sich für Umsatzsteuerzwecke in Polen registrieren lassen müssen, kontaktieren Sie bitte unser getsix® Tax Team und wir beraten Sie gerne.

Unser Kundenberater für Online-Händler

Danuta

Danuta Wisiecka
Senior-Kundenberater
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Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 16.02.2022

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