Berichterstattung an die polnische Statisitkbehörde

/ Finanzberichterstattung in Polen

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet das polnische Recht ausgewählte Einheiten zu zusätzlichen Berichtspflichten, insbesondere zur Erstellung von statistischen Berichten. getsix® kann selbstverständlich Pflichtberichte erstellen, Fragebögen ausfüllen und statistische Erhebungen für die Anforderungen des Polnischen Statistischen Zentralamtes (GUS) durchführen. Dazu gehören auch die Berichte F-01/I-01 über Einnahmen, Ausgaben und Finanzergebnis sowie über die Bildung von Anlagekapital, der Bericht der Einheiten mit ausländischem Kapital (KZ), der Bericht über die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens (SP-3).

Informationen über die Meldung an das Statistische Zentralamt www.stat.gov.pl

Weitere Informationen über die Buchführungsregeln finden Sie auch hier – http://www.paih.gov.pl/polish_law/bookkeeping_rules

Zuletzt aktualisiert: 13.05.2022

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