Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen

/ Steuerberatung in Polen

Analysen und Stellungnahmen zur Doppelbesteuerung zwischen Polen und anderen Ländern

Führen Sie ein Unternehmen oder arbeiten Sie in verschiedenen Ländern? Leben Sie in Polen, aber verdienen Sie jenseits der polnischen Grenze? Sie könnten dem Risiko einer Doppelbesteuerung ausgesetzt sein, d. h. der Zahlung von zwei Steuern auf dasselbe Einkommen. Einschlägige gesetzliche Regelungen und internationale Abkommen ermöglichen es, eine solche Situation zu vermeiden. Finden Sie heraus, wie und zu welchen Bedingungen.

Vermeiden Sie die Doppelbesteuerung Ihres Einkommens

Wir laden Sie ein, sich mit unseren Steuerberatern in Verbindung zu setzen, die Ihre Situation analysieren und ein Steuergutachten erstellen werden, das Ihnen hilft, eine Doppelbesteuerung Ihres Einkommens oder das Ihrer Arbeitnehmer zu vermeiden. Im Rahmen unserer Dienstleistungen erklären wir Ihnen, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Ihrem Fall anwendbar ist, berechnen die fälligen Einkommenssteuersätze, füllen die entsprechenden Steuererklärungen und Dokumente aus und helfen Ihnen bei der Zahlung der Steuern sowohl in Polen als auch im Ausland. Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass die Doppelbesteuerung gemäß den Bestimmungen des internationalen und nationalen Rechts vermieden wird.

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter unter eine der unten aufgeführten Kategorien fallen, können Sie die Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung betreffen:

  • Ins Ausland entsandte Arbeitnehmer,
  • Sie leben in einem Land und sind Vorstandsmitglied in einem Unternehmen in einem anderen Land,
  • Sie leben in einem EU-Land und arbeiten in einem anderen, so genannte Grenzgänger,
  • Arbeitnehmer, die in einem Land für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land arbeiten (z. B. Informatiker, IT-Entwickler, Grafikdesigner)
  • Berufssportler und Künstler (z. B. Musiker, Theater- und Fernsehschauspieler)
  • Wenn Sie als Beamter des öffentlichen Dienstes ins Ausland entsandt sind
  • Rentner im Ausland
  • Arbeitslose, die im Ausland Arbeit suchen

Wenn Sie ein Steuergutachten im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

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Internationale Vorschriften zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Ein polnischer Steuerinländer, der z.B. Einkünfte aus einer Beschäftigung im Ausland erzielt, ist in der Regel verpflichtet, diese in Polen zu versteuern (unbeschränkte Steuerpflicht). Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, das Einkommen an der Quelle zu besteuern, d. h. in dem Land, in dem es erzielt wurde. Dies führt zu einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte - in dem Land, in dem sie erzielt werden, und im Wohnsitzland.

Solche Situationen werden durch besondere Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vermieden. Polen hat sie mit fast einhundert Ländern unterzeichnet (vollständige Liste auf der Website des Finanzministeriums): Liste der Doppelbesteuerungsabkommen (SDGs) (podatki.gov.pl)). . Sie legen fest, wann und wo Vergütungen, die Gebietsansässige eines Staates für außerhalb seiner Grenzen geleistete Arbeit erhalten, im Land der Einkommenserzielung und wann im Wohnsitzland des Steuerpflichtigen der Besteuerung unterliegen.


Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Verpflichtung zur Doppelbesteuerung von im Ausland erzielten Einkünften kann vermieden werden durch:

  • die Ausschlussmethode mit Progression, bei der im Wohnsitzland nur die Einkünfte besteuert werden, die im Wohnsitzland erzielt werden. Das im Ausland erzielte Einkommen wird nur im Ausland besteuert. Die Höhe des im Ausland erzielten Einkommens beeinflusst jedoch den im Wohnsitzland geltenden Steuersatz. Diese Methode wird z.B. in Doppelbesteuerungsabkommen angewandt, die Polen mit Deutschland, Frankreich oder der Tschechischen Republik abgeschlossen hat.
  • die Methode des proportionalen Abzugs - diese Methode ermöglicht die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die im Wohnsitzland gezahlte Steuer. Diese Methode wird z.B. in den Doppelbesteuerungsabkommen Polens mit den Niederlanden, Norwegen oder den Vereinigten Staaten angewandt. Diese Methode wird auch dann angewandt, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und dem Land, in dem das Geld verdient wird, keine Bestimmung über die Anwendung der progressiven Befreiungsmethode enthält oder das Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land überhaupt nicht abgeschlossen wurde.

Unsere Publikationen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen

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Doppelbesteuerung und Befreiung von der Steuerpflicht

Neben den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen werden Steuerpflichtige auch durch Landesregelungen unterstützt, z. B. durch die Freibetragsregelung. Diese ermöglicht es, den Betrag der geschuldeten Steuer zu verringern, wenn keine entsprechende Vereinbarung hinsichtlich der Doppelbesteuerung getroffen wurde, oder wenn eine für den Steuerpflichtigen unvorteilhafte Methode des proportionalen Abzugs vorgesehen ist.

Aufgrund neuer Vorschriften, die die Hoehe dieses Freibetrages einschränken, werden jedoch ab dem 1. Januar 2021 in Polen ansässige Steuerpflichtige (mit Ausnahme von Seeleuten), die in Ländern verdienen, mit denen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen die Methode des proportionalen Abzugs angewandt wird, höhere Steuern zahlen, da der Höchstbetrag des Freibetrags erheblich reduziert wurde.


Unser Steuerberatungsteam

Aneta

Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner getsix Tax & Legal
Rechtsanwältin Fachbereich Steuerrecht
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Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert : 31.03.2022

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