Firmengründung in Polen
Umfassende und professionelle Dienstleistungen zur Registrierung von Unternehmen
Wir bieten eine der professionellsten und umfassendsten Dienstleistungen zur Unternehmensregistrierung in Polen an.
Wir unterstützen unsere Kunden in jeder Phase der Firmengründung in Polen und stellen detaillierte Informationen gemäß den polnischen Rechtsvorschriften bereit. Unser Angebot zeichnet sich auf dem Markt dadurch aus, dass wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, die Dienstleistungen an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Wir bieten professionelle Unterstützung in jeder Phase des Prozesses.
Warum lohnt es sich, ein Unternehmen in Polen zu gründen?
Polen ist ein Land mit einer dynamisch wachsenden Wirtschaft und einem stabilen Rechtssystem, das Unternehmern zahlreiche Möglichkeiten bietet. Hier sind einige der Hauptgründe, warum es sich lohnt, ein Unternehmen in Polen zu gründen:
- Keine Einschränkungen für ausländische Investoren - Sowohl polnische Staatsbürger als auch Ausländer können nach den gleichen Regeln Unternehmen gründen.
- Attraktive Betriebskosten - Diese sind im Vergleich zu vielen westeuropäischen Ländern günstiger.
- Zugang zum EU-Markt - Als EU-Mitglied bietet Polen Zugang zu einem der größten Märkte der Welt.
Professionelle Dienstleistungen zur Firmengründung in Polen
Die Gründung eines Unternehmens kann ein komplizierter Prozess sein, insbesondere für Personen, die nicht in Polen ansässig sind. Bei getsix® kennen wir diese Herausforderungen und bieten umfassende Unterstützung, die die Gründung eines Unternehmens in Polen in jeder Phase erleichtert.
Unsere Dienstleistung zur Unternehmensgründung umfasst professionelle Rechts-, Steuer- und Buchhaltungsunterstützung. Wir handeln in Ihrem Namen auf der Grundlage einer Vollmacht, als kommerzieller Geschäftspartner und nicht als öffentliche Verwaltungsbehörde. Wir gewährleisten die vollständige Einhaltung der polnischen Gesetze und minimieren Ihren Aufwand bei den behördlichen Verfahren.
Warum Sie uns diese Aufgabe anvertrauen sollten?
- Umfassende Unterstützung bei jedem Schritt - von der Vorbereitung der Dokumente bis zum Abschluss der Unternehmensregistrierung.
- Flexibles Dienstleistungsangebot - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget.
- Internationale Erfahrung - wir sind auf die Betreuung ausländischer Kunden und Investoren spezialisiert.
Schritte zur Firmengründung in Polen
5 Schritte zur Unternehmensgründung
Wie sieht die Zusammenarbeit mit getsix® aus?
Teilen Sie uns Ihre Anforderungen per E-Mail oder über das Kontaktformular » mit
Lassen Sie uns einen Termin für eine Beratung zu möglichen Lösungen vereinbaren
Preisgestaltung basierend auf dem Auftragsformular
Umsetzung und Kundenzufriedenheitsumfrage.
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Unsere Partnerin für die Überwachung der Buchhaltungsabteilungen
an allen
Standorten
dr inż. Monika Martynkiewicz-Frank
Partnerin
Professionelle Dienstleistungen zur Unternehmensgründung
Welche Dienstleistungen bieten wir im Bereich der Unternehmensgründung an?
Registrierung polnischer und ausländischer Unternehmen
Unabhängig davon, ob Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), eine Aktiengesellschaft (S.A.) oder eine Kommanditgesellschaft (Sp. K.) gründen möchten –bieten wir umfassende rechtliche und buchhalterische Unterstützung.
Möglichkeit der Registrierung ohne physische Anwesenheit
Mit getsix® können Sie Ihr Unternehmen in Polen gründen, ohne das Land verlassen zu müssen, in dem Sie sich derzeit aufhalten. Alle Formalitäten werden auf Grundlage einer Vollmacht in Ihrem Namen erledigt – mit vollständiger Transparenz in jeder Phase des Prozesses.
Wir gründen Unternehmen, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden angepasst sind, und stellen sicher, dass Ihre neue Gesellschaft innerhalb kürzester Zeit und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben einsatzbereit ist.
Zudem können ausländische Unternehmen in Polen in Form einer Niederlassung oder Vertretung tätig werden. Wenn Sie sich für diese Form interessieren, stellen wir Ihnen gerne detaillierte Informationen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Umsetzung des gesamten Prozesses.
getsix® hilft Ihnen, sich auf die Entwicklung Ihres Kerngeschäfts zu konzentrieren, indem wir alle Formalitäten rund um die Firmengründung in Polen übernehmen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Unsere Dienstleistungen zur Firmengründung in Polen umfassen:
01
Umfassende Vorbereitung der Dokumentation
- Erstellung aller erforderlichen Unternehmensdokumente.
- Ausarbeitung der Gründungsurkunde und der Satzung der Gesellschaft.
02
Unterstützung bei den Registrierungsvorgängen
- Eintragung des Unternehmens in das Landesgerichtsregister (KRS).
- Beantragung einer REGON-Nummer beim Statistischen Zentralamt.
- USt-IdNr.-Registrierung (NIP), einschließlich der Mehrwertsteuer (falls erforderlich).
- Anmeldung des Unternehmens bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS).
03
Administrative und operative Unterstützung
- Bereitstellung einer Adresse des Firmensitzes mit der Möglichkeit zur Erledigung des Schriftverkehrs.
- Beratung bei der Auswahl einer Bank und Unterstützung bei der Eröffnung von Bankkonten.
04
Schnelligkeit und gesetzliche Konformität
- Durchführung des Prozesses gemäß den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften.
- Aktualisierung der Verfahren entsprechend den neuesten Änderungen.
Wie es funktioniert
Zeitplan der Unternehmensgründung in Polen
Ein klarer Überblick über die wichtigsten rechtlichen Schritte, die ungefähre Dauer sowie wichtige Fristen für die Gründung eines Unternehmens in Polen.
Ca. 2 Stunden
Gründung der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird durch die Unterzeichnung der notariellen Urkunde gegründet, einschließlich des Gesellschaftsvertrags und der Bestellung des Vorstands.
Ca. 1–3 Werktage
Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
Vorbereitung und Zusammenstellung der für die Eintragung in das Gerichtsregister erforderlichen Unterlagen, einschließlich Angaben zu den Gesellschaftern, Angaben zum Vorstand, Bestellungszustimmungen und Vollmachten.
Ca. 1 Werktag / nach Eröffnung des Bankkontos
Einzahlung des Stammkapitals
Der Gesellschafter zahlt das Stammkapital gemäß dem Gesellschaftsvertrag ein. Die Einlage kann auf das Bankkonto der Gesellschaft oder vorübergehend in die Kasse der Gesellschaft eingezahlt und später überwiesen werden.
Dauer variiert
Eintragung
Der Registrierungsantrag wird zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und den Bestätigungen der Gerichtsgebühren beim Gericht eingereicht. Die genaue Wartezeit hängt vom Gericht ab und kann nicht genau vorhergesagt werden.
Spezialisierte Dienstleistungen zur Unternehmensgründung
Dienstleistungen zur Unternehmensgründung in Polen und im Ausland
Moderne Lösungen
Qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist das digitale Äquivalent einer eigenhändigen Unterschrift und hat die gleiche Rechtswirksamkeit wie eine Unterschrift auf Papier. Sie ist eine Form der elektronischen Signatur, die von polnischen Behörden, Gerichten und der öffentlichen Verwaltung vollständig anerkannt wird.
Sie wird von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt und basiert auf einem digitalen Zertifikat, das einer bestimmten Person zugeordnet ist.
getsix® bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit einem der führenden Vertrauensdienstleister in Polen umfassende Unterstützung bei der Beschaffung einer qualifizierten elektronischen Signatur:
- Termin vor Ort – Signatur innerhalb eines Tages (empfohlen): Identitätsprüfung in unserem Büro, Ausstellung des Zertifikats am selben Tag, umfassende IT-Unterstützung.
- Remote-Verfahren: ohne persönliches Treffen möglich, erfordert jedoch einen Besuch bei einem Notar im Ausland und dauert länger.
Die Erlangung einer qualifizierten elektronischen Signatur in Polen kann kompliziert erscheinen – insbesondere für Personen ohne polnische Staatsbürgerschaft, ohne Sprachkenntnisse oder ohne Erfahrung mit der lokalen Verwaltung. Aus diesem Grund bieten wir einen Service an, der den gesamten Prozess – von Anfang bis Ende – vereinfacht und beschleunigt. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie Ihre Signatur ohne unnötige Formalitäten, ohne Stress und ohne Fehlerrisiko.
Rechtsformen in Polen
Das polnische Recht bietet zahlreiche Rechtsformen für die Geschäftstätigkeit.
Die am besten
geeigneten Lösungen dienen als Geschäftsinstrument für Investoren und Unternehmen:
01
Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmgH (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością - Sp. z o.o.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft entsprechen denen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmgH) in Deutschland
- Es gibt keine Einschränkungen für ausländische Gesellschafter
- Es ist nur ein Mitglied der Geschäftsführung erforderlich (Geschäftsführer)
- Der Aufsichtsrat ist optional, aber in einigen Fällen sinnvoll
- Das Mindeststammkapital, das voll eingezahlt werden muss, beträgt 5.000 PLN (entspricht 1.200 EUR oder 1.000 GBP)
- Die Gesellschafter haften beschränkt für die Schulden der Gesellschaft.
02
Aktiengesellschaft - AG (Spółka akcyjna - S. A.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft entsprechen denen der Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland
- Es gibt keine Einschränkungen für ausländische Gesellschafter
- Es ist nur ein Vorstandsmitglied erforderlich (Vorstandsvorsitzender)
- Es ist ein Aufsichtsrat erforderlichDas Mindeststammkapital, das voll eingezahlt werden muss, beträgt 100000 PLN (ca. 24000 EUR oder 20000 GBP Gegenwert)
- Der Aktionär haftet beschränkt für die Schulden der Gesellschaft.
03
Offene Handelsgesellschaft – OHG (Spółka Jawna - Sp.J.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft entsprechen denen der offenen Handelsgesellschaft in Deutschland
- Es gibt keine Einschränkungen für ausländische GesellschafterAlle Gesellschafter sind berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten
- Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft. Es gilt jedoch der Grundsatz der Subsidiarität
- Gesellschafter muss nicht eine natürliche Person sein
04
Kommanditgesellschaft - KG (Spółka Komandytowa - Sp. K.)
- Die Merkmale dieser Gesellschaft entsprechen denen der Kommanditgesellschaft (KG) in Deutschland
- Die Gesellschaft muss mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einen beschränkt haftenden Kommanditisten haben
- Es gibt keine Einschränkungen für ausländische Gesellschafter
- Nur die Komplementäre sind berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten
- Es gibt kein Mindestkapital
- Sowohl der Komplementär als auch der Kommanditist müssen keine natürlichen Personen sein
- Das Verhältnis der Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern kann frei bestimmt warden.
05
Kommanditgesellschaft auf Aktien - KGaA (Spółka Komandytowo-Akcyjna - S.K.A.)
- Diese Gesellschaft ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Die Merkmale dieser Gesellschaft entsprechen denen der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder der französischen Société en commandite par actions (SCA) oder der belgischen Commanditaire vennootschap op aandelen (CVA)
- Die Gesellschaft muss mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einen Kommanditaktionär mit beschränkter Haftung haben
- Es gibt keine Einschränkungen für ausländische Gesellschafter
- Nur die Komplementäre sind berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten
- Der persönlich haftende Gesellschafter muss keine natürliche Person sein
- Das Mindeststammkapital beträgt 50 000 PLN (ca. 12000 EUR oder 10000 GBP)
- Das Verhältnis der Gewinnverteilung zwischen Komplementären und Kommanditaktionären kann frei bestimmt werden
Häufig gestellte Fragen: Firmengründung in Polen
Was kostet die Buchhaltung einer GmbH?
Es gibt keinen einheitlichen Festpreis für die Buchhaltung einer GmbH. Die Kosten hängen vor allem von der Anzahl der Belege und Transaktionen, der Anzahl der Bankkonten, dem Umfang der steuerlichen Abrechnungen, der Mitarbeiterzahl sowie den erforderlichen Berichten ab.
Auch die Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen, das Reporting an die Muttergesellschaft oder die Notwendigkeit einer mehrsprachigen Betreuung können sich auf den Preis auswirken. Buchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen werden daher meist individuell auf Basis des tatsächlichen Leistungsumfangs kalkuliert.
Erfahren Sie mehr über die Buchhaltungsdienstleistungen von getsix® in Polen.
Wie gründet man eine GmbH in Rzeszów?
Die Gründung einer GmbH in Rzeszów erfolgt nach den Grundsätzen, die für die Registrierung von Gesellschaften in ganz Polen gelten. Es müssen die Gesellschafter und die Struktur der Gesellschaft festgelegt, der Gesellschaftsvertrag sowie die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und anschließend die Eintragung im Nationalen Gerichtsregister (KRS) durchgeführt werden.
Nach der Eintragung muss das Unternehmen zudem auf die Erfüllung der buchhalterischen, steuerlichen und administrativen Pflichten vorbereitet werden, die mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbunden sind.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung von getsix® in Rzeszów: Firmengründung in Polen.
Wie gründet man eine GmbH in Kattowitz?
Um eine GmbH in Kattowitz zu gründen, muss die geeignete Registrierungsart gewählt, der Gesellschaftsvertrag sowie die übrigen erforderlichen Unterlagen vorbereitet und die Gesellschaft im KRS eingetragen werden.
Nach der Eintragung muss das Unternehmen zudem auf die Erfüllung der laufenden mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Pflichten vorbereitet werden. getsix® verfügt über ein Büro in Kattowitz und betreut Unternehmen, die in Polen tätig sind, einschließlich Gesellschaften ausländischer Investoren.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung von getsix® in Kattowitz: Firmengründung in Polen.
Wie gründet man eine GmbH in Stettin?
Die Gründung einer GmbH in Stettin umfasst die Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation, die Eintragung der Gesellschaft im KRS sowie die Organisation der steuerlichen, buchhalterischen und administrativen Pflichten, die für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.
getsix® verfügt über ein Büro in Stettin und kann Unternehmer sowohl bei der Organisation ihrer Geschäftstätigkeit als auch bei der anschließenden buchhalterischen und steuerlichen Betreuung unterstützen.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung von getsix® in Stettin: Firmengründung in Polen.
Wie gründet man eine GmbH in Posen?
Um eine GmbH in Posen zu gründen, müssen die Eigentümerstruktur, der Gesellschaftsvertrag und die Unternehmensunterlagen vorbereitet, die Eintragung im KRS durchgeführt sowie die mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbundenen Pflichten organisiert werden.
getsix® verfügt über ein Büro in Posen und erbringt Dienstleistungen für polnische und ausländische Unternehmen, die auf dem polnischen Markt tätig sind.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung von getsix® in Posen: Firmengründung in Polen.
Wie gründet man eine GmbH in Warschau?
Die Gründung einer GmbH in Warschau erfordert die Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags und der Unternehmensunterlagen, die Durchführung der Eintragung im KRS sowie die Vorbereitung des Unternehmens auf die Erfüllung der buchhalterischen, steuerlichen und administrativen Pflichten.
Das Registrierungsverfahren richtet sich nach den in ganz Polen geltenden Vorschriften. getsix® verfügt über ein Büro in Warschau und unterstützt Unternehmer, darunter auch ausländische Investoren, bei der Organisation ihrer Geschäftstätigkeit in Polen.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung von getsix® in Warschau: Firmengründung in Polen.
Wie gründet man eine GmbH in Breslau?
Die Gründung einer GmbH in Breslau erfolgt nach denselben Registrierungsvorschriften, die für GmbHs in ganz Polen gelten. Der Prozess umfasst die Vorbereitung der Struktur und der Unterlagen der Gesellschaft, die Eintragung im KRS sowie die Organisation der für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlichen Pflichten.
getsix® verfügt über ein Büro in Breslau und betreut sowohl polnische Unternehmer als auch ausländische Investoren, die in Polen tätig sind.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung von getsix® in Breslau: Firmengründung in Polen.
Wie eröffnet man ein Bankkonto für eine Gesellschaft in Polen?
Um ein Bankkonto für eine Gesellschaft in Polen zu eröffnen, müssen der Bank Unterlagen zur Identifizierung der Gesellschaft sowie Informationen zu ihren Eigentümern, den vertretungsberechtigten Personen und der ausgeübten Geschäftstätigkeit vorgelegt werden.
Die Bank kann zudem Informationen zur Eigentümerstruktur und zu den wirtschaftlich Berechtigten verlangen. Das genaue Verfahren hängt von der jeweiligen Bank ab; bei Gesellschaften ausländischer Investoren kann der Umfang der erforderlichen Unterlagen umfangreicher ausfallen.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung bei der Firmengründung in Polen.
Wie registriert man eine GmbH im Nationalen Gerichtsregister (KRS)?
Um eine GmbH im Nationalen Gerichtsregister (KRS) einzutragen, muss zunächst der Gesellschaftsvertrag erstellt sowie die erforderlichen Unterlagen zu Gesellschaftern, Geschäftsführung, Sitz und Vertretungsregelung vorbereitet werden. Anschließend wird der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft beim Nationalen Gerichtsregister gestellt.
Nach der Eintragung erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit. Lücken oder Fehler in der Dokumentation können das Verfahren verlängern, weshalb eine korrekte Vorbereitung des Antrags von großer Bedeutung ist.
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Welche Unterlagen sind für die Gründung einer GmbH erforderlich?
Für die Gründung einer GmbH werden vor allem Unterlagen und Informationen zu den Gesellschaftern, der Geschäftsführung, dem Sitz, dem Unternehmensgegenstand, dem Stammkapital sowie der Vertretungsregelung der Gesellschaft benötigt. Erforderlich ist zudem die Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie der für die Eintragung im KRS notwendigen Dokumentation.
Der genaue Umfang der Unterlagen hängt von der Gründungsart und der Eigentümerstruktur der Gesellschaft ab. Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzliche Dokumente zu den an der Gesellschaftsstruktur beteiligten Personen oder Rechtsträgern erforderlich sein.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung bei der Firmengründung in Polen.
Kann man eine Gesellschaft in Polen gründen, ohne nach Polen zu reisen?
Ja, in vielen Fällen ist die Gründung einer Gesellschaft in Polen möglich, ohne dass der Investor bei jedem Schritt des Verfahrens persönlich anwesend sein muss. Ob die Registrierung aus der Ferne durchgeführt werden kann, hängt jedoch von der gewählten Gründungsart, der Art der erforderlichen Unterlagen sowie der Art ihrer Unterzeichnung ab.
Bei ausländischen Gesellschaftern können zudem Vollmachten oder zusätzliche, außerhalb Polens vorbereitete Dokumente erforderlich sein. Daher empfiehlt es sich, vor Beginn des Verfahrens zu klären, welche Schritte aus der Ferne durchgeführt werden können.
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Kann ein Ausländer eine Gesellschaft in Polen gründen?
Ja. Ausländische Staatsangehörige können in Polen eine Gesellschaft gründen. Dies gilt auch für Investoren, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind.
Der Umfang der verfügbaren Möglichkeiten und der erforderlichen Formalitäten hängt jedoch von der gewählten Rechtsform, dem Status des Investors sowie der Eigentümerstruktur ab. Bei ausländischen Gesellschaftern ist die korrekte Vorbereitung der für die Registrierung erforderlichen Unterlagen besonders wichtig.
Erfahren Sie mehr über die Firmengründung in Polen für ausländische Investoren.
Wie lange dauert die Gründung einer GmbH in Polen?
Die Gründung einer GmbH kann von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern, abhängig von der Art der Registrierung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungsdauer des Registergerichts.
Einfachere Strukturen und korrekt vorbereitete Unterlagen können den Prozess beschleunigen. Mehr Zeit kann bei ausländischen Gesellschaftern, einer umfangreicheren Eigentümerstruktur oder der Notwendigkeit zusätzlicher Dokumente erforderlich sein.
Erfahren Sie mehr über die Unterstützung bei der Firmengründung in Polen.
Was kostet die Gründung einer GmbH in Polen?
Die Kosten der GmbH-Gründung umfassen in erster Linie die Aufwendungen für die Vorbereitung und Eintragung der Gesellschaft. Ihre Höhe hängt unter anderem von der gewählten Gründungsart, der Form des Gesellschaftsvertrags, der Eigentümerstruktur sowie vom Umfang der erforderlichen Dokumentation ab.
Bei ausländischen Investoren können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für die Vorbereitung ausländischer Dokumente, Übersetzungen oder Vollmachten. Wird die Registrierung mit professioneller Unterstützung durchgeführt, ist deren Honorar ebenfalls im Gesamtbudget zu berücksichtigen.
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Wie gründet man eine GmbH in Polen?
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (polnisch: spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, Sp. z o.o.) in Polen zu gründen, müssen zunächst die Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals, die Vertretungsregelung sowie die Zusammensetzung der Geschäftsführung festgelegt werden. Anschließend wird der Gesellschaftsvertrag erstellt und die Gesellschaft im Nationalen Gerichtsregister (KRS) eingetragen.
Nach der Eintragung muss das Unternehmen zudem auf die Erfüllung der steuerlichen, buchhalterischen, bankbezogenen und administrativen Pflichten vorbereitet werden, die mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbunden sind.
getsix® unterstützt Unternehmer, darunter auch ausländische Investoren, bei der Organisation der Geschäftsgründung in Polen.
Erfahren Sie mehr über die Firmengründung in Polen.
Ist die Wahl der Bank bei der Firmengründung in Polen wichtig?
Ja, die Wahl der Bank für das Geschäftskonto ist ein wesentlicher Bestandteil des Gründungsprozesses. Banken unterscheiden sich in ihren Verfahren, der Verfügbarkeit von Kundenservice in Englisch oder Deutsch sowie der Dauer der Kontoeröffnung. Es ist ratsam, eine Bank zu wählen, die moderne Online-Banking-Lösungen und einen reibungslosen Onboarding-Prozess bietet, um Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden. Eine der formalen Anforderungen für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Polen in Form einer Kapitalgesellschaft ist ein Bankkonto bei einer polnischen Bank. Konten bei Anbietern wie Revolut oder anderen ausländischen Fintechs werden nicht akzeptiert.
Welche Rechtsform ist für eine Firmengründung in Polen empfehlenswert?
Die von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), da sie eine einfache Struktur, beschränkte Haftung der Gesellschafter und transparente Unternehmensführung bietet. Alternativen zur Gründung einer Sp. z o.o. können auch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder eine Repräsentanz sein. In bestimmten Fällen kann auch eine Betriebsstätte zu steuerlichen Zwecken infrage kommen. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt u. a. vom operativen Modell, der Präsenz auf dem polnischen Markt und dem geplanten Geschäftsumfang ab.
Muss das Unternehmen eine registrierte Adresse in Polen haben?
Ja. Jedes Unternehmen benötigt eine Geschäftsadresse (Firmensitz) in Polen, um im Landesgerichtsregister (KRS) eingetragen zu werden. Diese Adresse wird für amtliche Korrespondenz verwendet und erscheint in öffentlichen Registern. Es kann sich um eine physische Adresse oder ein virtuelles Büro handeln, sofern dieses alle formellen Anforderungen erfüllt. Ohne gültige Geschäftsadresse ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht möglich – daher sollte die Auswahl bereits im Gründungsprozess berücksichtigt werden.
Welche typischen Kosten entstehen bei der Firmengründung in Polen?
Die Kosten hängen von der Rechtsform, der gewählten Registrierungsart und eventuellen Zusatzleistungen wie virtuellem Büro, Buchhaltungsservice oder Vollmachten ab. Zu den Standardkosten zählen Notar- und Gerichtskosten, Übersetzungen sowie obligatorische Registrierungsgebühren. Vor Beginn des Verfahrens empfiehlt es sich, den Tätigkeitsbereich sowie den geplanten Umfang der formalen Unterstützung zu definieren – so lassen sich unvorhergesehene Ausgaben vermeiden.
Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft in Polen?
Die reguläre Gründungsdauer einer Gesellschaft in Polen beträgt je nach gewählter Rechtsform und Formalitäten einige Wochen. Die Gründung mittels notarieller Urkunde bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, erfordert jedoch mehr Dokumentation und zusätzliche Koordination. Die Eintragung erfolgt anschließend im KRS, wird jedoch durch den notariellen Akt vorbereitet. Die Bearbeitungszeit hängt auch von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Mitwirkung des Kunden ab.
Muss ich persönlich in Polen anwesend sein, um ein Unternehmen zu gründen?
Nein. Die Gründung eines Unternehmens in Polen kann vollständig aus der Ferne erfolgen – auf Basis einer notariell beglaubigten Vollmacht. Die Gründer müssen nicht nach Polen reisen, wenn sie einen Vertreter bevollmächtigen, in ihrem Namen zu handeln. Alle erforderlichen Formalitäten wie die Unterzeichnung der notariellen Gründungsurkunde, die Eintragung ins Landesgerichtsregister (KRS), sowie die Erteilung der Steuer- (NIP) und Statistiknummer (REGON) können ohne persönliche Anwesenheit erledigt werden.
Kann ein Ausländer in Polen ein Unternehmen gründen?
Ja. Natürliche und juristische Personen aus den meisten Ländern – darunter aus der Europäischen Union sowie vielen Nicht-EU-Staaten – können in Polen legal ein Unternehmen gründen und führen. Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), da sie eine flexible Unternehmensführung und eine beschränkte Haftung der Gesellschafter bietet. Weder die Gesellschafter noch die Vorstandsmitglieder müssen polnische Staatsbürger oder in Polen ansässig sein.
Erstklassige Dienstleistungen für die Firmengründung in Polen
Firma gründen in Polen mit getsix®
Mit getsix® erhalten Sie einen erfahrenen Partner, der Sie bei der Unternehmensgründung in Polen mit einer breiten Palette von Dienstleistungen unterstützt. Unser Engagement und unser moderner Ansatz gewährleisten umfassende Unterstützung auf jeder Stufe – von der Registrierung bis hin zu laufender Steuer- und Buchhaltungsberatung.
Individuelle Kundenbetreuung
Jeder Kunde erhält einen persönlichen Berater, der der Unternehmensgründung von Anfang bis Ende begleitet. Unser Expertenteam spricht fließend Polnisch, Englisch und Deutsch und gewährleistet so eine effiziente Kommunikation mit ausländischen Kunden.
Umfassende Unterstützung bei der Unternehmensgründung
Wir unterstützen alle Arten von Geschäftseinheiten, darunter Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Einzelunternehmen.
Flexibilität des Angebots
Unsere Dienstleistungen sind auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten zugeschnitten. Wir bieten flexible Bedingungen für die Zusammenarbeit ohne monatliche Mindestverpflichtungen und sorgen so für volle Kontrolle über Ihre Ausgaben.
Wettbewerbsfähige Preise
Unsere Preise sind an den Markt angepasst und wettbewerbsfähig im Vergleich zu kleineren Buchhaltungsbüros in Polen. Gleichzeitig bieten wir ein deutlich höheres Maß an Professionalität, Servicequalität und modernen Lösungen, was uns zur idealen Wahl für Ihr Unternehmen macht.
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