EU Inc. in Polen: Was bedeutet das für ausländische Investoren?
Die EU Inc. könnte Gesellschaftsregeln in der EU vereinheitlichen, doch Steuern und Arbeitsrecht blieben in Polen national geregelt.
Der EU-Inc.-Vorschlag sieht eine vollständig digitale Fast-Track-Registrierung innerhalb von 48 Stunden für höchstens 100 EUR vor.
Für die EU Inc. wäre kein Mindestkapital vorgeschrieben; nach dem Vorschlag könnte das Kapital bei 0 EUR liegen.
Der Vorschlag sieht ein digitales Anteilsregister sowie verschiedene Anteilsklassen und Investitionsinstrumente vor.
Die EU Inc. würde kein einheitliches EU-Steuersystem schaffen; Unternehmen in Polen müssten nationale Pflichten weiterhin beachten.
Eine EU Inc. kann derzeit nicht registriert werden; die Verordnung soll nach dem aktuellen Vorschlag erst zwölf Monate nach Inkrafttreten anwendbar sein.
Grenzüberschreitende Expansion bietet den größten Nutzen
Die EU Inc. dürfte besonders für Unternehmen relevant sein, die gleichzeitig in mehreren EU-Staaten tätig sein wollen.
Investitionen in Polen müssen nicht warten
Der aktuelle Stand des EU-Inc.-Projekts ist kein Grund, einen geplanten Markteintritt in Polen aufzuschieben.
Geschäftsmodell wichtiger als Registrierungstempo
Die künftige Wahl der EU Inc. sollte vom Zielmodell in der EU und nicht allein vom Registrierungstempo abhängen.
Eine Umwandlung erfordert eine Gesamtbewertung
Eine einfachere Struktur ist gegen Kosten und Folgen des Übergangs von einer bestehenden nationalen Struktur abzuwägen.
Die EU Inc. ist eine vorgeschlagene EU-weite Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung. Geplant sind Online-Registrierung innerhalb von 48 Stunden für höchstens 100 EUR, kein Mindestkapital und ein digitales Anteilsregister. Steuern, Arbeitsrecht und lokale Pflichten bleiben national geprägt.
In diesem Artikel:
Was ist die EU Inc. und wäre sie in Polen verfügbar?
Die EU Inc. soll als freiwilliges 28. Rechtsregime neben nationalen Rechtsordnungen bestehen. Polnische Formen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) oder die einfache Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna, PSA) blieben bestehen.
Nach COM(2026) 321 hätte die EU Inc. eigene Rechtspersönlichkeit und beschränkte Gesellschafterhaftung. Der Registrierungsstaat könnte frei gewählt werden, auch Polen; für nicht harmonisierte Fragen bliebe das Recht des satzungsmäßigen Sitzes maßgeblich.
Was soll die EU Inc. für Unternehmen vereinfachen?
Vorgesehen sind:
- vollständig digitale Firmengründung innerhalb von 48 Stunden im Fast-Track-Verfahren für höchstens 100 EUR,
- kein Mindestkapital, auch 0 EUR sollen möglich sein,
- digitales Anteilsregister, Anteilsklassen und Investitionsinstrumente,
- harmonisierte Dokumente und eine EU-Schnittstelle auf Basis von BRIS (System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern),
- das Once-Only-Prinzip sowie einheitlichere Regeln für Anteile, Finanzierung und Umstrukturierungen.
Die Kommission schätzt die möglichen Verwaltungseinsparungen EU-weit auf 328–440 Mio. EUR über zehn Jahre, wenn rund 308.000 Unternehmen das 28. Regime nutzen.
Welche Pflichten bleiben weiterhin national?
Die EU Inc. schafft weder ein einheitliches EU-Steuersystem noch ein europäisches Arbeitsgesetzbuch. Ein Unternehmen in Polen müsste weiterhin steuerliche Ansässigkeit, Betriebsstätten, Umsatzsteuer (VAT), Verrechnungspreise, Körperschaftsteuer (CIT) sowie Beschäftigungspflichten prüfen.
Vereinheitlicht werden soll vor allem die gesellschaftsrechtliche Grundlage, nicht das gesamte regulatorische Umfeld.
Für welche Unternehmen könnte die EU Inc. besonders relevant sein?
Die größten Vorteile sind bei grenzüberschreitenden Strukturen mit ausländischen Gesellschaftern, internationalen Investoren, Finanzierungsrunden oder Expansion in weitere EU-Märkte zu erwarten.
Für rein in Polen tätige Unternehmen kann der Vorteil gegenüber sp. z o.o. oder PSA begrenzt sein. Die EU Inc. würde weder den CIT-Satz automatisch senken noch lokale Pflichten beseitigen.
Wann könnte die EU Inc. verfügbar sein?
Die Europäische Kommission legte den Vorschlag am 18. März 2026 vor. Das Verfahren läuft unter 2026/0074(COD). Ein verbindlicher Starttermin besteht nicht; eine EU Inc. kann noch in keinem Mitgliedstaat registriert werden.
Ziel ist eine Einigung bis Ende 2026. Der Entwurf sieht jedoch eine Anwendung erst zwölf Monate nach Inkrafttreten vor.
Investoren sollten den Markteintritt in Polen daher nicht aufschieben. Tätigkeit, Beschäftigung, Geschäftsleitung, Steuern, Finanzierung und Regulierung bleiben entscheidend.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen: EU Inc. in Polen: Was bedeutet das für ausländische Investoren?
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