Deutsches Unternehmen — aus einer abgelehnten Vergütung wurde eine erstattete Umsatzsteuer
Der Sachverhalt
Ein deutsches Unternehmen hatte bei Einkäufen polnische Umsatzsteuer gezahlt und beantragte deren Erstattung im Vergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmen (VAT-REF). Die polnischen Finanzbehörden lehnten die Vergütung per Bescheid ab.
Warum die Vergütung abgelehnt wurde
Die Prüfung ergab, dass das Unternehmen tatsächlich in Polen steuerbare Umsätze ausgeführt hatte. Damit war es nie berechtigt, die Umsatzsteuer über das grenzüberschreitende Vergütungsverfahren zurückzuholen — es hätte sich in Polen registrieren und die Steuer über polnische Erklärungen abrechnen müssen. Ein Festhalten am Vergütungsverfahren hätte zu keiner Erstattung geführt.
Was getsix® getan hat
- Die Umsätze erneut geprüft und die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung sowie den Ort der Besteuerung bestätigt.
- Das Unternehmen in Polen registriert, rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Steuerpflicht.
- Die ausstehenden polnischen Umsatzsteuererklärungen für die zurückliegenden Zeiträume erstellt und eingereicht.
- Eine Selbstanzeige (czynny żal) eingereicht, damit die verspäteten Erklärungen keine steuerstrafrechtlichen Sanktionen auslösen.
- Dem Mandanten geraten, das aussichtslose Vergütungsverfahren zugunsten der richtigen Abrechnungsweise nicht weiterzuverfolgen.
Ergebnis: Die Umsatzsteuer wurde über die ordnungsgemäße polnische Abrechnung zurückgeholt, Sanktionen wurden vermieden, und das Unternehmen steht für seine laufende Tätigkeit in Polen auf rechtssicherer Grundlage.



