Sonderwirtschaftszonen (SWZ)

/ Geschäfte machen in Polen

Steuervorteile aus einer Geschäftstätigkeit innerhalb der Sonderwirtschaftszone (SWZ)

Sonderwirtschaftszonen (SWZ) sind ausgewiesene Gebiete innerhalb des Hoheitsgebiets Polens, in denen geschäftliche Aktivitäten (Produktion und Dienstleistungen) zu Vorzugskonditionen durchgeführt werden können. Die Zonen operieren auf der Grundlage des Gesetzes vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen.

Unternehmen, die in SWZ in Polen investieren und Geschäfte tätigen, haben Anspruch auf öffentliche Beihilfen in Form von Einkommenssteuerbefreiungen (PIT oder CIT). Der Umfang der Befreiung umfasst die Einnahmen aus den Tätigkeiten, die auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone (SWZ) aufgrund der erlangten Genehmigung durchgeführt werden.

Im Juni 2018 traten die Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über die Förderung von Neuinvestitionen in Kraft. Sie ermöglichen eine Befreiung von der Einkommenssteuer im ganzen Land (nicht nur in den SWZ-Gebieten). Dies bedeutet jedoch nicht die Auflösung der Zonen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb bleiben werden.


Die Begründung für die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Polen

Das Hauptziel der Einrichtung von Sonderwirtschaftszone (SWZ) in Polen war die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums in unterentwickelten Regionen, Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, sowie Gebieten, die sich in der Umstrukturierung befinden. Die Sonderwirtschaftszone (SWZ) sollen dazu beitragen, die Entwicklung dieser Regionen zu beschleunigen, indem sie u. a. neue Investitionen anziehen, die Ausfuhren fördern und neue Arbeitsplätze schaffen. In Polen gibt es 14 Sonderwirtschaftszonen, die jeweils aus mehreren Unterzonen bestehen.


Sonderwirtschaftszonen in Polen

Die Sonderwirtschaftszonen (SWZ) befinden sich in ganz Polen. Ihre gut ausgebaute Infrastruktur macht sie für in- und ausländische Investoren sehr attraktiv. Die Zahl der Investoren in Sonderwirtschaftszonen (SWZ) ist gestiegen, insbesondere seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union. Liste der SWZ-Verwaltungsgesellschaften, die dem polnischen Wirtschaftsminister unterstellt sind:

  1. Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra, provinces: dolnośląskie, wielkopolskie,
    Flächenmaß - 373,83 ha;
  2. Sonderwirtschaftszone Katowice, śląskie, małopolskie, opolskie, Flächenmaß - 2347,34 ha;
  3. Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice, lubuskie, zachodniopomorskie, wielkopolskie,
    Flächenmaß - 1868,05 ha;
  4. Sonderwirtschaftszone Kraków, małopolskie, podkarpackie, Flächenmaß - 707,78 ha;
  5. Sonderwirtschaftszone Legnica, dolnośląskie, powierzchnia, Flächenmaß - 1763,77 ha;
  6. Sonderwirtschaftszone Łódź, łódzkie, wielkopolskie, mazowieckie,
    Flächenmaß - 1339,17 ha;
  7. Sonderwirtschaftszone Mielec, podkarpackie, małopolskie, lubelskie, zachodniopomorskie, Flächenmaß - 1495,65 ha;
  8. Pomeranian Sonderwirtschaftszone, pomorskie, kujawsko-pomorskie, zachodniopomorskie, wielkopolskie, Flächenmaß - 2039,99 ha;
  9. Sonderwirtschaftszone Słupsk, pomorskie, zachodniopomorskie, wielkopolskie,
    Flächenmaß - 899,37 ha;
  10. Sonderwirtschaftszone Starachowice, świętokrzyskie, mazowieckie, opolskie, łódzkie, lubelskie, Flächenmaß - 644,46 ha;
  11. Sonderwirtschaftszone Suwałki, podlaskie, warmińsko-mazurskie, mazowieckie,
    Flächenmaß - 635,07 ha;
  12. Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg, podkarpackie, mazowieckie, świętokrzyskie, lubelskie, dolnośląskie, Flächenmaß - 1743,30 ha;
  13. Sonderwirtschaftszone Wałbrzych, dolnośląskie, opolskie, wielkopolskie, lubuskie,
    Flächenmaß - 2921,70 ha;
  14. Warmia-Mazury Sonderwirtschaftszone, warmińsko-mazurskie, mazowieckie,
    Flächenmaß - 1057,38 ha;

Die Sonderwirtschaftszonen (SWZ) fördern die Entwicklung neuer Investitionen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über die Unterstützung neuer Investitionen. Jede Die Sonderwirtschaftszone (SWZ) ist in einem bestimmten Gebiet tätig, gemäß der Verordnung des Ministers für Unternehmertum und Technologie vom 29. August 2018 über die Festlegung von Gebieten und deren Zuweisung an Verwalter.

Zu den Hauptaufgaben der SWZ-Verwaltungsgesellschaften gehören:

  • Erlass von Entscheidungen im Namen des Wirtschaftsministers über die Förderung von Neuinvestitionen im Rahmen des Instruments "Polnische Investitionszone",
  • Durchführung von Kontrollen der Umsetzung der in den Förderentscheidungen enthaltenen Bedingungen,
  • Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Unternehmenstätigkeit und neuer Investitionen,
  • Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmern, der lokalen Gemeinschaft und den Sozialpartnern beitragen,
  • Zusammenarbeit bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes im Bildungsprozess,
  • Schaffung von Instrumenten für die Entwicklung einer innovativen Wirtschaft,
  • Empfehlung von optimalen Standorten für neue Investitionen an Unternehmer.

getsix® spezielle Dienstleistungen rund um Sonderwirtschaftszonen (SWZ)

‚Schritt für Schritt‘ Einführung in die Sonderwirtschaftszonen (SWZ):

  • Investitionsanalyse verschiedener Freistellungsoptionen in der Sonderwirtschaftszone (SWZ);
  • Angabe der steuergünstigsten Rechts- und Strukturform der Geschäftstätigkeit in der Sonderwirtschaftszone (SWZ);
  • Unterstützung bei der Suche nach einer attraktiven Immobilie für die Tätigkeit des Investors im Bereich der Sonderwirtschaftszone (SWZ);
  • Begleitung der Verhandlungen mit:
    • Vertretern des Ministeriums für Entwicklung und des Ministeriums für Unternehmen und Technologie;
    • Vertretern aller anderen staatlichen Verwaltungsorgane im Verfahren zur Erlangung der SWZ-Genehmigung und anderer verwaltungsrechtlicher Genehmigungen;
  • Erstellung und Überprüfung der Antragsunterlagen während des Genehmigungsverfahrens (z.B. Erstellung oder Überprüfung des Businessplans);
  • Umfassende Beratung und Steuerberatung, insbesondere für ausländische Investoren, in allen Verfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Polen, einschließlich der Unterstützung bei allen Rechts- und Steuerverfahren im Zusammenhang mit der Registrierung der juristischen Person.

Wie man mit Steuerproblemen umgeht – unsere aktuelle Steuerberatung:

  • Erstellung der Bedingungen für die Ausübung der steuerwirksamsten Geschäftstätigkeit innerhalb der Sonderwirtschaftszone (SWZ);
  • Herausstellen von Prinzipien, die eine effektive Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb der Sonderwirtschaftszone (SWZ) bestimmen, wenn sie vom gleichen Investor durchgeführt wird;
  • Identifizierung von Lösungen für die Steuerprobleme, die sich aus der Geschäftstätigkeit in der Sonderwirtschaftszone (SWZ) ergeben;
  • Erstellung oder Überprüfung von Verrechnungspreisdokumentationen im Zusammenhang mit Transaktionen, die von Kapitalgruppen abgeschlossen wurden, falls ihre Geschäftstätigkeit innerhalb und außerhalb der SWZ ausgeübt wird (einschließlich multinationaler Transaktionen), sowie im Zusammenhang mit einer Wirtschaftseinheit, die Geschäfte innerhalb und außerhalb der Sonderwirtschaftszone (SWZ) tätigt;
  • Optimierung der Steuerstruktur für die Geschäftstätigkeit, falls die verfügbare Fördergrenze ausgeschöpft ist, d.h. in dem Zeitraum, in dem das Einkommen der Gesellschaft steuerfrei sein soll;
  • Anfrage nach Änderungen der Erlaubnis.

Verbindliche Interpretationen des Steuerrechts:

  • Überwachung der aktuellen Rechtslage der Steuerbehörden und der Verwaltungsgerichte im Bereich der Sonderwirtschaftszone (SWZ);
  • Identifizierung der steuerlichen Risikobereiche, die durch die Auslegung des Steuerrechts minimiert werden könnten und Gegenstand einer Ausschreibung sein können;
  • Optimierung der Steuerstruktur, die für die steuerliche Sicherheit von den in Sonderwirtschaftszone (SWZ) operierenden Gesellschaften durch verbindliche Steuerauslegungen bestätigt wird;
  • Umfassende Unterstützung von der Antragstellung bis zur Erlangung einer verbindlichen steuerrechtlichen Auslegung (einschließlich der Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht).

Erweiterung der Sonderwirtschaftszone (SWZ) in private Bereiche:

  • Vorbereitung der ersten Chancen- und Eignungsanalyse eines neuen Investitionsprojektes für die Erweiterung der Sonderwirtschaftszone (SWZ) in einem ausgewählten Gebiet;
  • Umfassende Unterstützung im Zusammenhang mit dem SWZ-Erweiterungsprozess sowohl für unerschlossene Ländereien (Greenfield-Projekte) als auch für Gebiete, in denen das Unternehmen bereits tätig ist;
  • Beratung zur Änderung der SWZ-Genehmigung mit anschließender Analyse möglicher Lösungen zur Anpassung der Genehmigung an die Bedürfnisse des Unternehmens;
  • Unterstützung bei der Etablierung interner Körperschaftsteuerkalkulationen für Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der Sonderwirtschaftszone (SWZ) tätig sind.

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Zuletzt aktualisiert : 25.04.2022

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