Unbegrenzte Steuerpflicht in Polen (ESt)
Personen mit Wohnsitz in Polen werden mit ihrem Gesamteinkommen besteuert, unabhängig davon, wo das Einkommen erzielt wird (unbeschränkte Steuerpflicht in Polen). Personen, die keinen Wohnsitz in Polen haben, werden ausschließlich auf in Polen erwirtschaftete Erträge besteuert (beschränkte Steuerpflicht in Polen). Die Einkommensteuer (ESt) umfasst somit inländische und ausländische Einkünfte nach den für den Wohnsitz geltenden Regeln.
Eine Person mit Wohnsitz in Polen ist eine Person, die:
- in der Republik Polen während eines Steuerjahres mehr als 183 Tage lang physisch anwesend ist, oder;
- ihr Zentrum persönlicher oder wirtschaftlicher Interessen in Polen besitzt (Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen).
Die vorstehenden Regelungen werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen der einschlägigen Steuerabkommen angewendet. Selbst wenn eine Person im Lichte der nationalen Gesetzgebung Polens den Aufenthaltstest für Polen besteht, müssen daher die entsprechenden Kriterien eines internationalen Abkommens angewendet werden, um festzustellen, in welchem Land sich der tatsächliche Wohnsitz dieser Person für Steuerzwecke befindet.
Lohn und einkommenssteuerpflichtige Einkommensquellen:
- Dienst- und Arbeitsverhältnis, einschließlich eines kooperativen Arbeitsverhältnisses, Altersrente oder Invalidenrente;
- persönlich ausgeübte Tätigkeit;
- nichtlandwirtschaftliche selbständige Tätigkeit;
- Spezialsektoren der landwirtschaftlichen Produktion;
- Mietvertrag, Untermietvertrag, Pachtvertrag, Unterpachtvertrag und andere ähnliche Verträge;
- monetäres Kapital und Eigentumsrechte;
- entgeltliche Veräußerung von unter anderem Grundstücken oder Teilen davon, und Rechten an Grundstücken und Mobilien;
- andere Quellen.
Das Einkommensteuergesetz für natürliche Personen (PIT) findet keine Anwendung auf Einkünfte aus:
- landwirtschaftlicher Tätigkeit – mit Ausnahme der Einkünfte aus bestimmten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion, die nach den im PIT-Gesetz festgelegten Grundsätzen besteuert werden;
- der Forstwirtschaft (im Sinne des polnischen Waldgesetzes);
- Vorgängen, die den Vorschriften über die Erbschaft- und Schenkungssteuer unterliegen;
- Tätigkeiten, die nicht Gegenstand eines rechtswirksamen Vertrags sein können;
- der Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens von Ehegatten infolge der Beendigung oder Einschränkung des ehelichen Güterstands sowie aus dem Ausgleich des Zugewinns nach Aufhebung der Gütertrennung oder dem Tod eines Ehegatten;
- Leistungen zur Deckung des Familienbedarfs, die unter die eheliche Gütergemeinschaft fallen;
- Einkünften, die der Tonnagesteuer unterliegen.
Einkommensteuertarif (ESt in Polen) und Steuerfreibetrag
Natürliche Personen in Polen unterliegen der Einkommensteuer, die in der Regel nach einem progressiven Steuersatz berechnet wird. Die Steuersätze richten sich nach dem in einem bestimmten Steuerjahr erzielten Einkommen, d. h. dem Gesamteinkommen abzüglich der steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.
Im Jahr 2025 rechnen wir die PIT für das Jahr 2024 nach den folgenden Steuerschwellenwerten ab:
| Steuerbemessungsgrundlage in PLN | Steuer | |
| mehr als | bis zu | |
| 120 000 PLN | 12% abzüglich eines steuerlich mindernden Betrages 3 600 PLN | |
| 120 000 PLN | 10 800 PLN plus 32% auf den Überschuss über 120 000 PLN | |
Allgemeine Informationen
Der steuerfreie Betrag beträgt bis zu 30.000 PLN.
- 19 % Steuer auf Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher gewerblicher Tätigkeit oder aus Sonderzweigen der Landwirtschaft – diese Besteuerungsform wird durch eine schriftliche Erklärung des Steuerpflichtigen gewählt. Die auf diese Weise besteuerten Einkünfte werden nicht mit Einkünften aus anderen Quellen kombiniert (Art. 30c des Einkommensteuergesetzes – EStG).
- In Form einer Pauschalsteuer auf Einkünfte (Umsätze) (Art. 29, 30 und 30a des EStG) – die nicht mit Einkünften aus anderen Quellen kombiniert wird
- 19 % Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. aus der entgeltlichen Veräußerung von Wertpapieren oder derivativen Finanzinstrumenten – Einkünfte, die auf diese Weise besteuert werden, werden nicht mit Einkünften aus anderen Quellen kombiniert (Art. 30b des EStG).
- 19 % Steuer auf Einkünfte aus der entgeltlichen Veräußerung von Immobilien und Rechten (Art. 10 Abs. 1 Pkt. 8 Buchst. a–c des EStG).
- 19 % Steuer auf Einkünfte einer ausländischen kontrollierten Einheit (Art. 30f Abs. 1 des EStG).
- 19 % Steuer auf nicht realisierte Gewinne, wenn der Steuerwert eines Vermögensgegenstands festgelegt wird (3 %, wenn der Steuerwert nicht festgelegt wird) (Art. 30da Abs. 1 des EStG).
- 5 % Steuer auf qualifizierte Einkünfte aus qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum (Art. 30ca Abs. 1 des EStG).
Pauschalsteuersätze auf erfasste Einnahmen (Umsätze)
Pauschalsteuersätze auf erfasste Einnahmen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 20. November 1998 über die pauschale Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte natürlicher Personen):
- 17 % – auf Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit
- 15 % – auf Einnahmen aus der Erbringung bestimmter immaterieller Dienstleistungen, z. B. Großhandels-, Werbe- und Fotoagenturdienstleistungen
- 14 % – auf Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitswesen
- 12,5 % – auf den Teil der Einnahmen, der den Betrag von 100.000 PLN übersteigt, insbesondere aus Mietverträgen für Immobilien oder aus Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterkünften
- 12 % – auf Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der IT- und Hardwareberatung
- 10 % – auf Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung
- 8,5 % – auf Einnahmen aus Dienstleistungstätigkeiten, einschließlich Gastronomie im Zusammenhang mit dem Verkauf von Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 1,5 %, sowie aus der Vermietung von Immobilien oder der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterkünften bis zu einem Betrag von 100.000 PLN
- 5,5 % – auf Einnahmen aus Produktionstätigkeiten und Bauarbeiten
- 3,0 % – auf Einnahmen aus Handelsdienstleistungen sowie Gastronomie (ausgenommen der Verkauf von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5 %) sowie auf Zinserträge von Bankkonten im Zusammenhang mit der ausgeübten Geschäftstätigkeit
- 2,0 % – auf Einkünfte aus dem Verkauf von Pflanzen- und Tierprodukten, die nicht durch industrielle Verfahren verarbeitet wurden und aus eigenem Anbau, eigener Aufzucht oder Zucht stammen (mit Ausnahmen gemäß Art. 20 Abs. 1c des polnischen Einkommensteuergesetzes – PIT).
Gerne stehen wir Ihnen in Polen für Beratung oder Abwicklung der Einkommensteuer (ESt) in Polen zur Verfügung.






