Eine schnell wachsende Wirtschaft
Dienstleistungen bei der Firmengründung in Polen
- Firmengründung in Polen
- Geschäftsverlagerung nach Polen
- Eröffnung einer Niederlassung oder einer Repräsentanz in Polen
- Sonstige Investitionen in Polen (Sonderwirtschaftszonen)
- Firmenregistrierung in mehr als einem Land simultan - Registrierung von Firmen in mehreren Ländern
- Visen und Arbeitsgenehmigungen
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Wir unterstützen Unternehmen in Polen seit mehr als 10 Jahren. Unsere Erfahrung und unser internationales Kontaktnetzwerk wird Ihnen helfen, Ihre Ziele zu verwirklichen.
Polen verfolgt seit 1990 eine Politik der wirtschaftlichen Liberalisierung und zeichnet sich heute als Erfolgsgeschichte unter den Transformationsländern aus. Polen ist die sechstgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union und eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Mitteleuropa. Als einziger EU-Mitgliedstaat hat er einen Rückgang des BIP infolge der jüngsten Konjunkturabschwächung vermieden. Polen verzeichnete 2009 das größte BIP-Wachstum in der EU.
Sechst bevölkerungsreichstes EU-Mitglied
Polen ist mit einer Gesamtfläche von 312.600 Quadratkilometern das neuntgrößte Land Europas. Mit einer Bevölkerung von über 38 Millionen Menschen ist Polen das sechstgrößte Mitglied der Europäischen Union.
Regierung
Polen ist eine Demokratie, mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Der Präsident wird alle fünf Jahre durch eine Volksabstimmung gewählt. Die Regierungsstruktur und die exekutiven Befugnisse konzentrieren sich auf den Ministerrat, der von einem Premierminister geleitet wird. Der Präsident ernennt das Kabinett auf Vorschlag des Premierministers, in der Regel aus der Mehrheitskoalition im Parlament (dem Sejm). Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament.
Bündelndes Humankapital
Die Polen sind eine der am besten ausgebildeten Gesellschaften Europas. Es gibt mehr als 120 staatliche Hochschulen sowie 300 private Schulen für die Hochschulbildung. Zwei Millionen junge Menschen, die derzeit auf Universitätsniveau studieren, machen fast die Hälfte der Bevölkerung im Studentenalter aus. Eine junge, gut ausgebildete und ehrgeizige Gesellschaft ist Polens größtes Kapital. Kreative, hochmotivierte polnische Arbeitskräfte sind eine ausgezeichnete Basis für die Durchführung jeglicher Art von Geschäften. Ein großes Angebot an Humanressourcen ist langfristig ein wichtiger Faktor, da die polnischen Löhne bis zu viermal niedriger sind als in Westeuropa.
Einschränkungen
Als Mitglied der Europäischen Union hat Polen nur wenige Einschränkungen für ausländische Unternehmen, die in den polnischen Markt eintreten wollen.
Finanz- und Kapitalmärkte
Polen hat gut entwickelte Finanzmärkte und das Bankensystem funktioniert gut. Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie (The Warsaw Stock Exchange) ist der offizielle Kapitalmarkt und es gibt auch einige alternative kleinere Märkte. Per Juli 2010 sind 386 Unternehmen an der WSE gelistet, darunter eine wachsende Zahl ausländischer Unternehmen, die sich für diesen Markt entscheiden, um ihre Aktien zu listen.
Gewerbeeinheiten
Die Gründung eines Unternehmens in Polen ist relativ einfach. In der Praxis ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die häufigste Form der Unternehmensorganisation für ausländische und inländische Investoren, die in Polen tätig sind. Das für die Gründung eines LCC erforderliche Mindeststammkapital beträgt 5 000 PLN. Die Einlage in das Stammkapital einer LLC muss vor ihrer Eintragung erfolgen. Darüber hinaus stehen vorgefertigte LLCs für den Kauf ab Lager zur Verfügung und können innerhalb weniger Tage zum Handel bereit sein.
Finanzberichterstattung
Die Rechnungslegungsstandards in Polen wurden erheblich geändert, um die polnischen Rechnungslegungspraktiken an die International Financial Reporting Standards (IFRS) anzunähern. Aufgrund der vielen Änderungen der IFRS bestehen jedoch weiterhin Unterschiede. Es sollten Buchhaltungsunterlagen geführt und Abschlüsse in polnischer Sprache erstellt und in polnischer Währung ausgedrückt werden. Eine Pflichtprüfung ist für alle Kapitalgesellschaften und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich, wenn zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind: a) die durchschnittliche jährliche Beschäftigung lag bei 50 Personen; b) die gesamte Bilanzsumme bei 2,5 Mio. EUR; und c) der Umsatz plus Finanzertrag bei 5 Mio. EUR.
Arbeit
Die Arbeitskosten in Polen sind bis zu viermal niedriger als in den am weitesten entwickelten Volkswirtschaften der EU. Allerdings sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eine große Belastung. Polnische Arbeitgeber müssen für jeden Euro, der an ihre Arbeitnehmer gezahlt wird, etwa 0,67 Euro an Steuern und Sozialversicherung zahlen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die monatliche Quellensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Einkommens des Arbeitnehmers, Entscheidungen über die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern und unterschiedliche Steuerabzüge zu berechnen und zu zahlen. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf fast vier Wochen bezahlten Urlaub pro zwölf Monate Arbeitszeit.
Körperschaftsteuer
Der Abgeltungssatz der Körperschaftsteuer beträgt 19%. Unternehmen mit Sitz oder Management in Polen unterliegen mit ihrem gesamten Einkommen dem CIT. Unternehmen, die ihren Sitz oder ihr Management nicht in Polen haben, unterliegen dem CIT nur für die in Polen erzielten Erträge. Die Steuerzahler sind nicht mehr verpflichtet, monatlich Steuererklärungen abzugeben, sind aber dennoch verpflichtet, monatlich Vorschüsse zu zahlen. Die Steuerzahler sind verpflichtet, jährlich CIT-8-Steuererklärungen einzureichen.
Der nach polnischem Recht geltende Quellensteuersatz (WHT) beträgt 20%, jedoch kann nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DTT) ein niedrigerer Satz oder eine Steuerbefreiung geltend gemacht werden. Aus Polen ausgeschüttete Dividenden unterliegen der Quellensteuer von 19%. Auch hier kann ein DTT, an dem Polen beteiligt ist, einen ermäßigten Satz von WHT vorsehen. Polen hat Doppelbesteuerungsabkommen mit fast 80 Ländern.
VAT
Der grundlegende Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Ein Präferenzsatz von 8% gilt für die meisten Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte, Restaurants und Hotellerie, Transportdienstleistungen sowie Wohnhäuser, Zeitschriften und Zeitungen. Für unverarbeitete Lebensmittel und Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 5%. Die auf Käufe gezahlte Umsatzsteuer kann mit der auf Verkäufe erhobenen Umsatzsteuer verrechnet werden, die durch monatliche Umsatzsteuererklärungen zu zahlen ist.