Ab wann ist die Nutzung von KSeF in Polen verpflichtend?

/ Ab wann ist die Nutzung von KSeF in Polen verpflichtend?

Die Pflicht, Rechnungen in KSeF auszustellen, wird schrittweise eingeführt: ab dem 1. Februar 2026 für Steuerpflichtige, deren Bruttoumsatz im Jahr 2024 200 Mio. PLN überschritten hat, und ab dem 1. April 2026 für alle übrigen Steuerpflichtigen. Bis Ende 2026 gilt eine befristete Erleichterung für Steuerpflichtige, deren monatlicher, durch Rechnungen dokumentierter Umsatz 10.000 PLN brutto nicht übersteigt. Der Empfang von Rechnungen über KSeF ist seit dem 1. Februar 2026 verpflichtend.

Zuletzt aktualisiert : 20.10.2026

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen