Allein der Hinweis auf der Rechnung, dass sie den Juli betrifft, bestimmt nicht den Zeitraum des Vorsteuerabzugs. Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht grundsätzlich frühestens in dem Zeitraum, in dem beim Verkäufer die Steuer entstanden ist, und nach Erhalt der Rechnung. Eine erst im August erhaltene Rechnung berechtigt daher grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug in der JPK_V7 (polnische SAF-T-Umsatzsteuermeldung) für Juli. Im Einzelfall sind jedoch stets die Art der Transaktion und der Zeitpunkt der Steuerentstehung zu prüfen.



