Grundsätzlich entsteht die Steuer mit der Ausführung der Dienstleistung. Bei periodisch abgerechneten Leistungen gilt die Dienstleistung mit Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraums als erbracht. In manchen Fällen gelten Sonderregeln, daher bestimmt das Rechnungsdatum nicht immer den Zeitpunkt der Umsatzsteuerabrechnung.



