Der Antrag auf die Bescheinigung kann elektronisch über e-Urząd Skarbowy (das Online-Portal der polnischen Finanzverwaltung) oder in einer anderen zulässigen Form gestellt werden. Die Bescheinigung bestätigt den Status des Steuerpflichtigen zu einem bestimmten Stichtag. In vielen alltäglichen Situationen genügt die Prüfung im polnischen Umsatzsteuerregister oder im VIES-System; eine formelle Bescheinigung kann jedoch auf Verlangen eines Geschäftspartners oder einer Institution erforderlich sein.



