Nicht an KSeF übermittelt werden u. a. Proforma-Rechnungen, interne Rechnungen und Belege sowie Belastungsanzeigen (noty obciążeniowe) und Gutschriftsanzeigen (noty uznaniowe). Seit dem 1. Februar 2026 werden außerdem keine Korrekturnoten (noty korygujące) mehr ausgestellt. Ob ein Dokument an KSeF zu übermitteln ist, hängt von seinem rechtlichen Charakter ab, nicht von der Bezeichnung im Buchhaltungssystem.



