Grundsätzlich unterliegen Zinsen, die eine polnische Gesellschaft an einen im Ausland ansässigen Empfänger zahlt, in Polen der Quellensteuer. Der nationale Steuersatz kann mitunter auf Grundlage des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ermäßigt oder eine gesetzliche Befreiung angewendet werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zahler sollte über eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung verfügen, die gebotene Sorgfalt walten lassen und u. a. den Status des wirtschaftlichen Eigentümers sowie die Pay-and-Refund-Regeln prüfen.



