Grundsätzlich ja, wenn ein bisher nicht in Polen zugelassener Pkw eingeführt oder innergemeinschaftlich erworben wird. Die Höhe der Verbrauchsteuer hängt u. a. von der Bemessungsgrundlage, der Antriebsart und dem Hubraum ab. Vor der Zulassung muss die Steuerpflicht festgestellt, die entsprechende Erklärung eingereicht und die Steuer fristgerecht gezahlt werden.



