Firmengründung in Polen

/ Kfm. Dienstleistungen in Polen

Die Gründung einer Firma, insbesondere einer Firma in Polen, ist ein schneller, effektiver und kostengünstiger Weg, sich auf dem polnischen Markt zu etablieren. Deutsche Unternehmen können in Polen auf der gleichen Grundlage tätig werden wie Unternehmen, die als polnische Unternehmen gegründet werden. Für die Nationalität der künftigen Geschäftsführer der polnischen Tochtergesellschaft gibt es keine Einschränkungen. Das bedeutet, dass der Vorstand eines solchen Unternehmens ausschließlich aus deutschen Staatsbürgern bestehen kann.

Dienstleistungen zur Registrierung von Unternehmen in Polen

Wir bieten Ihnen einen der besten und professionellsten Service zur Firmengründung in Polen. Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten umfassend über alle Aspekte der Unternehmensgründung nach polnischem Recht informiert sind. Dieser umfassende Service, den wir als einzigartig auf dem Markt erachten, ermöglicht es dem Kunden, das Serviceniveau entsprechend seinen tatsächlichen Bedürfnissen und seinem Budget anzupassen. In jeder Phase des Prozesses zur Registrierung einer Firma in Polen achten wir penibel auf jedes Detail.

Machen Sie sich mit den von uns angebotenen Dienstleistungen vertraut. Dann ist es für uns einfach, Ihre Anforderungen schnell und professionell zu erfüllen.

Firmengründung in Polen

Bitte beachten Sie: Wir können den Prozess der "Firmenregistrierung" auch so gestalten, dass ein Kunde nicht nach Polen kommen muss.


Wirtschaftseinheiten in Polen

Das polnische Recht bietet zahlreiche Rechtsformen für die Firmengründung in Polen. Diese Rechtsformen sind ideal geeignet, um als Geschäftsvehikel für Investoren und Unternehmen zu fungieren.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością - Sp. z o.o.)

  • Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland;
  • Es bestehen keine Beschränkungen für ausländische Aktionäre;
  • Es wird nur ein Vorstandsmitglied benötigt (Prezes Zarządu – Board Director);
  • Der Aufsichtsrat ist optional, aber in einigen Fällen sinnvoll;
  • Das Mindeststammkapital, das voll eingezahlt werden muss, beträgt 5000 PLN (1200 EUR oder 1000 GBP Gegenwert);
  • Die Aktionäre haften beschränkt für die Schulden der Gesellschaft.

Aktiengesellschaft - AG (Spółka akcyjna - S. A.)

  • Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog zur Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland;
  • Es bestehen keine Beschränkungen für ausländische Aktionäre;
  • Es wird nur ein Vorstandsmitglied benötigt (Prezes Zarządu – Board Director);
  • Es besteht Bedarf an einem Aufsichtsrat;
  • Das Mindeststammkapital, das voll eingezahlt werden muss, beträgt 100000 PLN (ca. 24000 EUR oder 20000 GBP Gegenwert);
  • Der Gesellschafter haftet beschränkt für die Schulden der Gesellschaft.

Offene Handelsgesellschaft – OHG (Spółka Jawna - Sp. J.)

  • Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog zur Offene Handelsgesellschaft (OHG) in Deutschland;
  • Für ausländische Partner gibt es keine Einschränkungen;
  • Alle Partner sind berechtigt, die Partnerschaft zu vertreten;
  • Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft. Die Subsidiaritätsregel ist jedoch ein Prinzip;
  • Der Partner muss keine natürliche Person sein.

Kommanditgesellschaft - KG (Spółka Komandytowa - Sp. K.)

  • Die Merkmale dieser Gesellschaft sind analog zur Kommanditgesellschaft (KG) in Deutschland;
  • Eine Gesellschaft muss mindestens einen General Partner – voll haftend für Schulden und mindestens einen Limited Partner mit beschränkter Haftung haben;
  • Für ausländische Partner gibt es keine Einschränkungen;
  • Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur persönlich haftende Gesellschafter berechtigt;
  • Es gibt kein Mindestkapital;
  • Sowohl General Partner als auch Limited Partner müssen keine natürlichen Personen sein;
  • Es besteht die Freiheit, die Gewinnbeteiligung zwischen den Partnern zu bestimmen.

Limited Joint-Stock Partnership (Spółka Komandytowo-Akcyjna - S. K. A.)

  • Diese Partnerschaft ist eine Mischung aus Partnerschaft und Aktiengesellschaft. Die Merkmale dieser Einheit sind analog zur deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder der französischen Société en commandite par actions (SCA) oder der belgischen Commanditaire vennootschap op aandelen (CVA);
  • Eine Gesellschaft muss mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter – voll haftend für Schulden und mindestens einen Gesellschafter mit beschränkter Haftung haben;
  • Für ausländische Partner gibt es keine Einschränkungen;
  • Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur persönlich haftende Gesellschafter berechtigt;
  • Die persönlich haftende Gesellschafterin muss keine natürliche Person sein;
  • Das Mindeststammkapital beträgt 50 000 PLN (ca. 12000 EUR oder 10000 GBP);
  • Es besteht die Freiheit, die Gewinnbeteiligung zwischen Gesellschaftern und Aktionären zu bestimmen.

Bitte machen Sie sich mit unseren untenstehenden Paketen vertraut. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir freuen uns, Ihnen ein ordnungsgemäß und günstig registriertes Unternehmen anbieten zu können. Wir unterstützt Sie dabei, den Prozess einfach und stressfrei zu gestalten und bietet gleichzeitig einen professionellen und freundlichen Service für die Gründung Ihres Unternehmens in Polen.

Brandneue Firmengründung in Polen

Wenn ein Kunde ein brandneues, maßgeschneidertes polnisches Unternehmen benötigt, das vollständig auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist, kann die getsix® eine auf Kundenwunsch registrierte Geschäftseinheit anbieten. Als Ergebnis unseres Service liefern wir innerhalb weniger Tage voll registrierte, brandneue Unternehmen, die bereit sind, zu handeln.

getsix® "new" Wroclaw - Internal Office

Die Möglichkeit der Dienstleistungen umfasst:

  • Erstellung aller erforderlichen Firmenunterlagen;
  • Vorbereitung des Entwurfs der Satzung und der Satzung;
  • Bereitstellung der registrierten Adresse;
  • Eintragung einer Gesellschaft in das KRS (Nationales Gerichtsregister);
  • Beratung bei der Bankauswahl und Kontoeröffnung;
  • Registrierung beim Statistischen Zentralamt – REGON (National Official Business Register);
  • Registrierung der NIP (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer);
  • Registrierung bei der ZUS (Sozialversicherungsanstalt).

Bitte beachten Sie: Da das Arbeitsgesetz vor kurzem geändert wurde, ist es nicht mehr erforderlich, eine neue Geschäftseinheit bei der Nationalen Arbeitsaufsicht und der Obersten Hygieneaufsicht zu registrieren.

Darüber hinaus können ausländische Unternehmen ein Unternehmen in Polen in Form einer Niederlassung oder Repräsentanz betreiben. Wenn Sie an dieser Option interessiert sind, zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu Niederlassung oder Repräsentanz.

Die getsix® freut sich darauf, von Ihnen zu hören und Sie auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.


Unten finden Sie Links zu weiteren Publikationen, die für Sie interessant sein könnten, wenn Sie eine Firmengründung in Polen planen. Diese Publikationen enthalten detaillierte Informationen zu verschiedenen Aspekten der Geschäftstätigkeit. Sie helfen Ihnen, mehr über den Registrierungsprozess, die Wahl der Rechtsform und verfügbare Anreize und Zuschüsse zu erfahren.


Unsere abgeschlossenen Projekte

Werfen Sie einen Blick auf unser aktuelles Portfolio von Projekten, die wir in Zusammenarbeit mit unseren Kunden durchgeführt haben. Im Folgenden finden Sie detaillierte Beschreibungen und Bewertungen zu verschiedenen Aspekten der Rechnungslegung. Wir sind stolz auf unser Fachwissen im Bereich der Rechnungslegung, daher wurde jedes Projekt sorgfältig auf der Grundlage der neuesten Branchenstandards und -praktiken entwickelt. Wir hoffen, dass Sie Lösungen finden, die auf Ihre Bedürfnisse und Erwartungen zugeschnitten sind. Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder unsere Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bitte klicken Sie hier, um alle unsere Veröffentlichungen zu sehen »

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert : 05.11.2024

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