Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

Die neue Rolle des Gerichts der Europäischen Union in Steuer- und Zollangelegenheiten

Die neue Rolle des Gerichts der Europäischen Union in Steuer- und Zollangelegenheiten

/
Datum14 Nov 2024
/

Mit dem 1. Oktober 2024 gab es wesentliche Änderungen in der Gerichtsstruktur der Europäischen Union, welche die Bearbeitung von Steuer- und Zollangelegenheiten betreffen. Durch eine Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die bereits im September 2024 in Kraft trat, wurde die Zuständigkeit für Entscheidungen betreffend Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Zoll sowie Warenklassifikation auf das Gericht der Europäischen Union (EuG) übertragen. Darüber hinaus wird sich das EuG auch mit Vorabentscheidungsfragen befassen, die Entschädigungen für Passagiere bei Nichtbeförderung, Verspätungen oder Flugannullierungen, sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) betreffen.


Änderungen bei Vorabentscheidungsfragen und bei dem Überprüfungsverfahren

Die Novellierung ändert nicht das Verfahren für die Einreichung von Vorabentscheidungsfragen – diese werden weiterhin an den EuGH gerichtet, der prüft, ob die jeweilige Frage für eine Prüfung durch das EuG qualifiziert ist. Wenn der Fall in den Zuständigkeitsbereich des EuG fällt, wie Steuer- oder Zollangelegenheiten oder andere neu zugewiesene Kompetenzen, wird der Gerichtshof den Fall an das zuständige Gericht weiterleiten. Wichtig ist, dass in Fällen, in denen Vorabentscheidungsfragen die Einheitlichkeit oder Kohärenz des Unionsrechts beeinflussen könnten, das EuG die Fragen an den EuGH zurückverweist, sodass der Gerichtshof die einheitliche Auslegung des Unionsrechts vollständig überwachen kann.


Die Rolle des EuG und die Zusammensetzung der Richter

Das EuG, das aus 54 Richtern besteht (zwei aus jedem Mitgliedstaat), hat erweiterte Kompetenzen bei der Entscheidung über Steuer- und Zollangelegenheiten erlangt. Diese Entscheidung ist das Ergebnis der steigenden Anzahl von Fällen in diesem Bereich – zwischen 2017 und 2022 betrafen etwa 20 % der Vorabentscheidungsfragen diese Themen. Nur wenige dieser Fragen hatten jedoch Bedeutung für die Einheitlichkeit des Unionsrechts, was den Bedarf an Änderungen zusätzlich untermauerte.


Auswirkungen der Änderung auf das polnische Steuerrecht

In Polen wurden bereits erste Schritte unternommen, um die Vorschriften an die neue Rechtslage anzupassen. Änderungen werden insbesondere in Bezug auf die Steuerverfahrensvorschriften erforderlich sein, die derzeit auf Urteile des EuGH verweisen. Nun, da das EuG für Steuerangelegenheiten zuständig wird, könnten diese Vorschriften eine Anpassung erfordern, um die neue Aufgabenverteilung zwischen dem EuGH und dem EuG zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Die Änderungen in der Gerichtsstruktur der EU im Bereich der Steuer- und Zollangelegenheiten sind ein Schritt zur Verbesserung des Entscheidungsprozesses in Fällen, die selten die Einheitlichkeit des Unionsrechts betreffen, aber eine große operative Bedeutung für die Mitgliedstaaten haben. Die Verlagerung der Verantwortung auf das EuG könnte die Entscheidungsfindung in solchen Fällen beschleunigen und effizienter gestalten, und somit eine effektivere Funktionsweise des Gerichtssystems der Europäischen Union gewährleisten.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

ELŻBIETA<br/>NARON - GROCHALSKA

ELŻBIETA
NARON-GROCHALSKA

Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Unsere Empfehlungen

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen