Das DBA Polen enthält spezielle Vorschriften für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wenn ein deutscher Arbeitnehmer weniger als 183 Tage im Jahr in Polen arbeitet, kann die Vergütung ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Vergütungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern polnischer Gesellschaften sind dagegen in Polen steuerpflichtig. Die Kenntnis dieser Regeln hilft, fehlerhafte Abrechnungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.



