Nach dem DBA Polen werden Renten und Leistungen aus der polnischen Sozialversicherung an Personen mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich in Polen besteuert. In Deutschland sind diese Einkünfte steuerfrei, erhöhen jedoch über den Progressionsvorbehalt die Steuerbelastung auf andere Einkünfte. Private Pensionen oder Betriebsrenten werden dagegen in Deutschland besteuert. Das DBA Polen stellt sicher, dass diese Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.



