Ja — ein Ausländer, der in Polen lebt, kann remote für ein ausländisches Unternehmen arbeiten (z. B. aus Frankreich, Dänemark, Italien, den USA oder Deutschland). Entscheidend ist jedoch dass Sie, wenn Sie dauerhaft in Polen leben, mehr als 183 Tage hier verbringen oder hier Ihren persönlichen Lebensmittelpunkt haben, als in Polen steuerpflichtig sind.
Das bedeutet, dass Sie Ihr gesamtes Einkommen in Polen versteuern müssen, auch wenn Ihr Arbeitgeber keinen Sitz in Polen hat und Ihr Gehalt aus dem Ausland gezahlt wird.
Ausländer versteuern solches Einkommen in Polen gemäß den Vorschriften der polnischen Einkommensteuer (PIT). Bei Fernarbeit für ein ausländisches Unternehmen muss festgestellt werden, ob die betreffende Arbeit eine Registrierungspflicht des ausländischen Arbeitgebers in Polen nach sich zieht – in den meisten Fällen ist dies nicht erforderlich, und der Arbeitnehmer versteuert sein Einkommen selbstständig durch eine jährliche Steuererklärung (z. B. PIT-36).
Ausländisches Einkommen unterliegt dem polnischen progressiven Steuertarif unter Berücksichtigung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).
Wenn Sie als Freelancer aus Polen heraus arbeiten oder Dienstleistungen für ein ausländisches Unternehmen erbringen, sieht die Situation anders aus– in der Regel ist eine Gewerbeanmeldung oder Gründung einer Gesellschaft in Polen erforderlich, sowie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge an die ZUS (polnische Sozialversicherungsanstalt) und die Abrechnung der Einkünfte nach der gewählten Besteuerungsform.
Für viele Ausländer ist das Remote-Arbeiten aus Polen steuerlich vorteilhaft, erfordert jedoch Kenntnisse über die Steueransässigkeit, ZUS-Pflichten und die Steuerregelungen sowohl in Polen als auch im Land des Arbeitgebers. getsix® ist auf die Betreuung von Ausländern spezialisiert, die für internationale Unternehmen arbeiten, und übernimmt den gesamten Prozess – von der Prüfung der Steuerresidenz über die Einkommensteuererklärung (PIT) bis hin zur Abrechnung der ZUS-Beiträge:



