Ein Ausländer, der in Polen lebt, kann je nach rechtlichem Status und steuerlichen Pflichten entweder eine PESEL-Nummer oder eine NIP-Nummer erhalten.
Die PESEL-Nummer wird automatisch an Personen vergeben, die sich für einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt anmelden – in diesem Fall wird sie von der Gemeindeverwaltung von Amts wegen vergeben, ohne dass zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Wenn ein Ausländer nicht gemeldet ist, aber aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine PESEL-Nummer benötigt, kann er diese beim Gemeindeamt beantragen.
Die rechtliche Grundlage ist meist die Pflicht zur Steuererklärung, die Nutzung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, die Anmeldung bei der ZUS (polnische Sozialversicherungsanstalt) oder die Erfüllung von Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis.
Die NIP-Nummer (polnische Steueridentifikationsnummer) wird Personen zugewiesen, die keine PESEL-Nummer haben, aber den polnischen Steuerpflichten unterliegen – zum Beispiel Ausländern, die bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt sind oder in Polen ein Unternehmen führen.
In diesem Fall ist ein Antrag auf dem Formular NIP-7 (für natürliche Personen) oder CEIDG-1 einzureichen, wenn es sich um die Registrierung eines Einzelunternehmens handelt.
Das örtlich zuständige Finanzamt vergibt die Nummer und übermittelt sie dem Steuerpflichtigen.
In der Praxis kann die Entscheidung, ob ein Ausländer eine PESEL- oder NIP-Nummer benötigt, sowie die korrekte Ausfüllung der Formulare und Auswahl der richtigen Behörde kompliziert sein.
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