Welche Besteuerungsformen kann ein Ausländer wählen, der in Polen ein Unternehmen betreibt?

/ Welche Besteuerungsformen kann ein Ausländer wählen, der in Polen ein Unternehmen betreibt?

Ein Ausländer, der in Polen ein Unternehmen betreibt, hat Zugang zu denselben Besteuerungsformen wie polnische Staatsbürger.

Bei der Unternehmensgründung kann er je nach Art der Tätigkeit, erwarteten Kosten und Art der Zusammenarbeit mit Kunden eine der geltenden Steuerregelungen wählen.

Die am häufigsten gewählten Optionen sind:

  • Progressiver Einkommensteuertarif (12 % / 32 %) – vorteilhaft für Unternehmer mit hohen Betriebsausgaben sowie für Personen, die steuerliche Vergünstigungen und die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner nutzen möchten.
  • Linearer Steuersatz von 19 % – insbesondere beliebt bei IT-Spezialisten, Beratern und Unternehmern mit hohem Einkommen, die die 32 %-Besteuerung vermeiden wollen.
  • Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen (Ryczałt) – attraktiv für Unternehmen mit geringen Eigenkosten, wenn deren Art in den Katalog der Pauschalsätze fällt. Die Höhe der Steuer hängt von der Art der Dienstleistungen ab (z. B. 12 % für IT, 8,5 % für viele Dienstleistungen, 5,5 % für Baudienstleistungen).

Steuerkarte (Karta podatkowa) – eine stark eingeschränkte Form, die nur für Unternehmer verfügbar ist, die sie bereits vor 2022 genutzt haben. Ein Ausländer, der neu gründet, kann diese Option nicht mehr wählen.

Die Wahl der Besteuerungsform hängt von vielen Faktoren ab: Art der Tätigkeit, Kostenstruktur, Höhe der Einnahmen, Anzahl der Auftraggeber, Investitionspläne sowie etwaige ausländische Einkünfte.

Für international tätige Unternehmer ist es besonders wichtig zu prüfen, wie die gewählte Steuerform mit dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) harmoniert.

Ausländer kann die Besteuerungsform einmal pro Jahr ändern – in der Regel bis zum 20. Tag des folgenden Steuerjahres oder bei der Anmeldung des Unternehmens. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Steuerhöhe, die Art der Abrechnung, die Buchhaltungspflichten und die Beiträge zur ZUS (polnische Sozialversicherungsanstalt).

getsix® unterstützt Ausländer bei der Analyse der möglichen Besteuerungsformen – unter Berücksichtigung ihres Geschäftsmodells, ihrer Expansionspläne und der internationalen Steuersituation – und empfiehlt die optimale Lösung: https://getsix.de/kontakt/.

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen