Die Einführung der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über das nationale E-Rechnungssystem in Polen (KSeF) wird keine wesentlichen Änderungen am Schema der JPK_VAT-Datei mit sich bringen. In der JPK_VAT-Datei für Februar 2026 und die folgenden Monate muss jedoch angegeben werden, ob eine in JPK_VAT enthaltene Rechnung in KSeF ausgestellt wurde, und wenn ja, muss die im System zugewiesene KSeF-Rechnungsnummer angegeben werden.



