Eine EU-Umsatzsteuer-Registrierung in Polen ist im Allgemeinen erforderlich, bevor ein Unternehmen seine erste qualifizierende innergemeinschaftliche Transaktion durchführt. Die Pflicht gilt in erster Linie für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen (WDT) oder innergemeinschaftliche Erwerbe (WNT) von Gegenständen tätigen. Sie kann auch für Unternehmen gelten, die Dienstleistungen erwerben, die unter Artikel 28b des polnischen Umsatzsteuergesetzes (ustawa o VAT) fallen, sofern die Transaktion einen Import von Dienstleistungen in Polen darstellt.
Die Registrierung kann auch erforderlich sein, wenn ein Unternehmen bestimmte B2B-Dienstleistungen an einen Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringt und diese Dienstleistungen in die polnische Zusammenfassende Meldung (VAT-UE) aufnehmen muss. Die Anforderung kann sowohl für aktive polnische Umsatzsteuerzahler als auch für Unternehmen gelten, die von einer inländischen Umsatzsteuerbefreiung profitieren.
getsix® bietet Unterstützung bei der EU-Umsatzsteuer-Registrierung in Polen, einschließlich der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, der Einreichung beim polnischen Finanzamt und der Vertretung des Mandanten während des gesamten Registrierungsverfahrens.



