Kann sich ein von der polnischen Umsatzsteuer befreites Unternehmen für die EU-Umsatzsteuer registrieren?

/ Kann sich ein von der polnischen Umsatzsteuer befreites Unternehmen für die EU-Umsatzsteuer registrieren?

Ja. Ein Unternehmen, das von einer inländischen Umsatzsteuerbefreiung in Polen profitiert, kann – und muss in bestimmten Fällen – sich für die EU-Umsatzsteuer registrieren.

Die EU-Umsatzsteuer-Registrierung hebt die Befreiung des Unternehmens für inländische Verkäufe in Polen nicht automatisch auf.

Eine Registrierungspflicht kann im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (WNT) entstehen. Für umsatzsteuerbefreite Steuerpflichtige und bestimmte nicht steuerpflichtige juristische Personen sind solche Erwerbe in der Regel von der WNT-Besteuerung ausgenommen, sofern ihr Gesamtwert im laufenden oder im vorangegangenen Steuerjahr den Betrag von 50.000 PLN nicht überschritten hat.

Sobald der Schwellenwert überschritten wird, wird die Transaktion, durch die der Schwellenwert überschritten wurde, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Polen behandelt. Eine Registrierung kann auch beim Kauf bestimmter Dienstleistungen aus dem Ausland oder bei der Erbringung bestimmter B2B-Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat erforderlich sein.

getsix® unterstützt umsatzsteuerbefreite Unternehmen bei der EU-Umsatzsteuer-Registrierung in Polen und bereitet die von den polnischen Steuerbehörden geforderten Unterlagen vor.

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