Die Einreichung des VAT-R-Formulars und die Registrierung als EU-Umsatzsteuerpflichtiger in Polen sind gebührenfrei.
Wenn das Unternehmen über einen Bevollmächtigten handelt, der im Rahmen einer spezifischen PPS-1-Vollmacht bestellt wurde, fällt in der Regel eine Stempelgebühr von 17 PLN an, es sei denn, es greift eine gesetzliche Befreiung.
Die Honorare für die professionelle Unterstützung bei der Registrierung sind von den offiziellen Verwaltungsgebühren getrennt zu betrachten. Die endgültigen Kosten können vom aktuellen Umsatzsteuerstatus des Unternehmens, der Vollständigkeit seiner Dokumentation, dem Leistungsumfang und der Notwendigkeit einer Vertretung vor dem polnischen Finanzamt abhängen.
getsix® bietet individuell kalkulierte, professionelle Umsatzsteuer-Registrierungsdienstleistungen in Polen an. Der Service kann den gesamten Registrierungsprozess, die Einreichung von Dokumenten und die Vertretung vor den Steuerbehörden abdecken.



