Welche Pflichten gelten nach der EU-Umsatzsteuer-Registrierung in Polen?

/ Welche Pflichten gelten nach der EU-Umsatzsteuer-Registrierung in Polen?

Nach der Registrierung für die EU-Umsatzsteuer in Polen muss ein Unternehmen die von seiner Registrierung erfassten innergemeinschaftlichen Transaktionen ordnungsgemäß dokumentieren und melden.

Die Pflichten können für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe von Gegenständen sowie für bestimmte Dienstleistungen gelten, die an Vertragspartner in anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht oder von diesen erworben werden.

Ein registrierter EU-Umsatzsteuerpflichtiger muss für Transaktionen, die dieser Meldepflicht unterliegen, polnische Zusammenfassende Meldungen (VAT-UE) einreichen.

Weitere Compliance-Anforderungen hängen davon ab, ob das Unternehmen ein aktiver Umsatzsteuerzahler ist oder von einer inländischen Befreiung profitiert, sowie von der Art der Transaktionen, die es durchführt.

getsix® bietet laufende Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen in Polen und Europa an, einschließlich Umsatzsteuer-Einkaufs- und Verkaufsregistern, Umsatzsteuererklärungen (JPK_V7) und polnischen Zusammenfassenden Meldungen (VAT-UE).

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