Ja. Ausländische Staatsangehörige können in Polen eine Gesellschaft gründen. Dies gilt auch für Investoren, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind.
Der Umfang der verfügbaren Möglichkeiten und der erforderlichen Formalitäten hängt jedoch von der gewählten Rechtsform, dem Status des Investors sowie der Eigentümerstruktur ab. Bei ausländischen Gesellschaftern ist die korrekte Vorbereitung der für die Registrierung erforderlichen Unterlagen besonders wichtig.
Erfahren Sie mehr über die Firmengründung in Polen für ausländische Investoren.



