Der Mindestlohn wird jährlich im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens festgelegt. Die polnische Regierung legt dem Rat für Sozialen Dialog (RDS) einen Vorschlag für den Mindestlohn und den Mindeststundenlohn des folgenden Jahres vor.
Bei der Festlegung werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:
- Preisentwicklung und Inflation,
- prognostizierte Entwicklung der Durchschnittsvergütung,
- wirtschaftliche Lage und Situation des Arbeitsmarktes,
- Produktivität und Beschäftigungsniveau,
- prognostiziertes reales Wirtschaftswachstum.
Kommt innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einigung im Rat für Sozialen Dialog zustande, legt der Ministerrat die Beträge per Verordnung fest.



