Unternehmen, die die gesetzlichen Mindestvergütungen nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen.
Die Nichtzahlung oder unberechtigte Kürzung des einem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelts kann zu einer Geldstrafe von 2.000 PLN bis 60.000 PLN führen.
Bei bestimmten Auftrags- und Dienstleistungsverträgen kann die Zahlung unterhalb des gesetzlichen Mindeststundenlohns mit einer Geldstrafe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN geahndet werden.
Verstöße können außerdem Kontrollen durch die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) nach sich ziehen. Arbeitnehmer können ausstehende Vergütung geltend machen.



