Der Zeitpunkt hängt in erster Linie davon ab, ob die Kosten unmittelbar oder mittelbar mit Erträgen zusammenhängen. Bei mittelbaren Kosten gilt als Tag der Kostenentstehung grundsätzlich der Tag ihrer Erfassung in den Büchern auf Grundlage einer Rechnung oder eines anderen Belegs – mit Ausnahme von Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das Zahlungsdatum allein bestimmt also nicht den Zeitpunkt der Kostenerfassung für die CIT.



