Kann das polnische Finanzamt ein Unternehmen aus dem EU-Umsatzsteuerregister löschen?

/ Kann das polnische Finanzamt ein Unternehmen aus dem EU-Umsatzsteuerregister löschen?

Ja. Das zuständige polnische Finanzamt kann ein Unternehmen unter den im polnischen Umsatzsteuergesetz genannten Umständen aus dem EU-Umsatzsteuerregister löschen.

Die Löschung aus dem inländischen polnischen Umsatzsteuerregister führt auch zur Löschung aus dem EU-Umsatzsteuerregister.

Ein Steuerzahler kann auch dann gelöscht werden, wenn er für drei aufeinanderfolgende Monate keine der erforderlichen polnischen Zusammenfassenden Meldungen (VAT-UE) einreicht, obwohl eine Pflicht zur Einreichung bestand. Wenn ein Unternehmen die Durchführung innergemeinschaftlicher Transaktionen einstellt, muss es das polnische Finanzamt durch eine Aktualisierung des Formulars VAT-R innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung dieser Aktivitäten benachrichtigen.

Nach der Löschung aus dem Register liefert die polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens im VIES möglicherweise kein gültiges Ergebnis mehr. getsix® bietet Umsatzsteuer- und EU-Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen in Polen an, einschließlich der Erstellung und Korrektur von polnischen Zusammenfassenden Meldungen (VAT-UE), der steuerlichen Überwachung (Steueraufsicht) und der Vertretung vor den polnischen Steuerbehörden.

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