Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Steuerstrategie für die größten Steuerzahler in Polen
Die größten Steuerpflichtigen (mit Einkünften über EUR 50.000.000,00), und die Gesellschaften, die einer steuerlichen Kapitalgruppe angehören, und ab 2021 auch Immobiliengesellschaften, haben es zu akzeptieren, dass der Finanzminister im Fachblatt für Öffentliche Informationen die Informationen über sie veröffentlicht, welche in ihren Steuerberichten enthalten sind, einschließlich des prozentualen Anteils der Körperschaftsteuer berechnet auf den Bruttogewinn. Die größten Steuerpflichtigen, und die Gesellschaften, die einer steuerlichen Kapitalgruppe angehören, sind ab 2021 verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen über die angewandte Steuerstrategie zu erstellen und zu veröffentlichen, hierin:
- prozesse und Verfahren zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten und deren Realisierung, aufgeschlüsselt nach Steuerarten,
- informationen über angemeldete Steuerschemata,
- geplante und durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen, die sich auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten auswirken, und andere in den Vorschriften genannte Maßnahmen.
Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Steuern haben sollten oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird:
Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner / Rechtsanwältin (PL)
Fachbereich Steuerrecht
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Unsere Steuerexperten unter der Leitung von Frau Aneta stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Das Kontaktformular finden Sie auf der getsix-Website.
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