Ja, polnische Rechnungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
1. Für Unternehmen
a) Umsatzsteuer (VAT) als Vorsteuerabzug
Wenn Ihr Unternehmen in Polen umsatzsteuerpflichtig ist, können Sie die polnische Mehrwertsteuer (VAT) als Vorsteuer geltend machen.
Voraussetzung: Die Rechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, z. B. Steuer-Identifikationsnummern (NIP).
Falls Ihr Unternehmen nicht in Polen registriert ist, kann eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragt werden (siehe VAT-Refund).
b) Betriebsausgaben steuerlich absetzen
Geschäftliche Ausgaben, die in Polen anfallen (z. B. Reisen, Dienstleistungen, Waren), können als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden.
Die Kosten müssen nachweislich betrieblich veranlasst sein und durch eine ordnungsgemäße Rechnung belegt werden.
Auch polnische Rechnungen können in der Buchhaltung des Heimatlandes berücksichtigt werden, wenn sie den dortigen steuerlichen Anforderungen entsprechen.
2. Für Privatpersonen
In bestimmten Fällen können auch Privatpersonen polnische Rechnungen steuerlich geltend machen, z. B. für beruflich bedingte Kosten oder Handwerkerleistungen in der Steuererklärung.
Dies hängt jedoch von den nationalen Steuerregelungen des Wohnsitzlandes ab.
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